Stadtrecht München
Satzung über die Benutzung der angemieteten und überlassenen Wohnungen der Landeshauptstadt München (Angemietete und überlassene Wohnungen Benutzungssatzung) (MucAngemieteteWohnungenBenutzungS)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.04.2014. 14 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Gegenstand der Satzung
- § 2Aufgabenstellung
- § 3Gemeinnützigkeit
- § 4Zuständigkeit
- § 5Aufnahme
- § 6Auskunftspflicht
- § 7Verhalten
- § 8Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen
- § 9Beendigung des Benutzungsverhältnisses
- § 10Räumung
- § 11Beseitigung von Schäden
- § 12Haftung
- § 13Inkrafttreten
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„Was regelt § 1 MucAngemieteteWohnungenBenutzungS? Zitiere den Wortlaut.“