Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucAngemieteteWohnungenBenutzungS · Satzung über die Benutzung der angemieteten und überlassenen Wohnungen der Landeshauptstadt München (Angemietete und überlassene Wohnungen Benutzungssatzung)

§ 11 MucAngemieteteWohnungenBenutzungS – Beseitigung von Schäden

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.04.2014.

Wer durch Beschädigung, Verunreinigung, Einbringung von Sachen oder in sonstiger Weise im Bereich der angemieteten und überlassenen Wohnung einen satzungswidrigen Zustand herbeigeführt hat, muss diesen ohne Aufforderung auf seine Kosten unverzüglich beseitigen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 11 MucAngemieteteWohnungenBenutzungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 11 MucAngemieteteWohnungenBenutzungS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten