Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucAngemieteteWohnungenBenutzungS · Satzung über die Benutzung der angemieteten und überlassenen Wohnungen der Landeshauptstadt München (Angemietete und überlassene Wohnungen Benutzungssatzung)

§ 1 MucAngemieteteWohnungenBenutzungS – Gegenstand der Satzung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.04.2014.

(1) Diese Satzung regelt die Benutzung von Wohnungen, die durch die Landeshauptstadt München von Dritten angemietet wurden und Haushalten mit Wohnraumbedarf überlassen werden (angemietete und überlassene Wohnungen). Diese angemieteten und überlassenen Wohnungen (abgeschlossene Wohneinheiten) sind öffentliche Einrichtungen der Landeshauptstadt München zur vorübergehenden Unterbringung von Personen, die wohnungslos sind oder denen Wohnungslosigkeit droht und bei denen alle anderen Hilfen nachweislich erschöpft sind.

(2) Die in Abs. 1 genannten angemieteten und überlassenen Wohnungen sind keine Notquartiere im Sinne der Notquartiere-Benutzungssatzung und auch keine Einrichtungen im Sinne von §§ 13, 75 SGB XII.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucAngemieteteWohnungenBenutzungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucAngemieteteWohnungenBenutzungS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten