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Zitierfest

MucAngemieteteWohnungenBenutzungS · Satzung über die Benutzung der angemieteten und überlassenen Wohnungen der Landeshauptstadt München (Angemietete und überlassene Wohnungen Benutzungssatzung)

§ 4 MucAngemieteteWohnungenBenutzungS – Zuständigkeit

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.04.2014.

Die angemieteten und überlassenen Wohnungen werden vom Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration - Soziale Wohnraumversorgung, Fachbereich Unterkünfte verwaltet.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucAngemieteteWohnungenBenutzungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucAngemieteteWohnungenBenutzungS? Zitiere den Wortlaut.“

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