Die angemieteten und überlassenen Wohnungen werden vom Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration - Soziale Wohnraumversorgung, Fachbereich Unterkünfte verwaltet.
MucAngemieteteWohnungenBenutzungS · Satzung über die Benutzung der angemieteten und überlassenen Wohnungen der Landeshauptstadt München (Angemietete und überlassene Wohnungen Benutzungssatzung)
§ 4 MucAngemieteteWohnungenBenutzungS – Zuständigkeit
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.04.2014.
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„Was regelt § 4 MucAngemieteteWohnungenBenutzungS? Zitiere den Wortlaut.“