Diese Satzung tritt am 01.06.2014 in Kraft.
MucAngemieteteWohnungenBenutzungS · Satzung über die Benutzung der angemieteten und überlassenen Wohnungen der Landeshauptstadt München (Angemietete und überlassene Wohnungen Benutzungssatzung)
§ 13 MucAngemieteteWohnungenBenutzungS – Inkrafttreten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.04.2014.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 13 MucAngemieteteWohnungenBenutzungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 13 MucAngemieteteWohnungenBenutzungS? Zitiere den Wortlaut.“