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Zitierfest

Bundesrecht

Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)

Amtliche Fassung, Stand 20.12.2023. 34 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. § 1Sachliche Zuständigkeit und Durchführung überörtlicher Aufgaben
  2. § 2Örtliche Zuständigkeit
  3. § 3Fachkräfte
  4. § 4Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Behörde
  5. § 5Informations- und Beratungspflichten
  6. § 6Förderungsaufgaben
  7. § 7Öffentliche Beglaubigung; Verordnungsermächtigung
  8. § 8Beratungs- und Unterstützungsangebot, Vermittlung geeigneter Hilfen und erweiterte Unterstützung
  9. § 9Mitteilungen an das Betreuungsgericht und die Stammbehörde
  10. § 10Mitteilung an Betreuungsvereine
  11. § 11Aufgaben im gerichtlichen Verfahren
  12. § 12Betreuervorschlag
  13. § 13Weitere Aufgaben
  14. § 14Anerkennung
  15. § 15Aufgaben kraft Gesetzes
  16. § 16Aufgaben kraft gerichtlicher Bestellung
  17. § 17Finanzielle Ausstattung
  18. § 18Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verein
  19. § 19Begriffsbestimmung
  20. § 20Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betreuer
  21. § 21Voraussetzung für eine ehrenamtliche Tätigkeit
  22. § 22Abschluss einer Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung
  23. § 23Registrierungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung
  24. § 24Registrierungsverfahren; Verordnungsermächtigung; Registrierungsgebühr
  25. § 25Mitteilungs- und Nachweispflichten beruflicher Betreuer
  26. § 26Umgang mit den für die Registrierung relevanten Daten
  27. § 27Widerruf, Rücknahme und Löschung der Registrierung
  28. § 28Wechsel des Sitzes oder Wohnsitzes
  29. § 29Fortbildung
  30. § 30Leistungen an berufliche Betreuer
  31. § 31Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Gefährdung von Betreuten
  32. § 32Registrierung von bereits tätigen beruflichen Betreuern; vorläufige Registrierung
  33. § 33Vorläufige Registrierung
  34. § 34Anwendungsvorschrift zu § 7

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