Bundesrecht
Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
Amtliche Fassung, Stand 20.12.2023. 34 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- § 1Sachliche Zuständigkeit und Durchführung überörtlicher Aufgaben
- § 2Örtliche Zuständigkeit
- § 3Fachkräfte
- § 4Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Behörde
- § 5Informations- und Beratungspflichten
- § 6Förderungsaufgaben
- § 7Öffentliche Beglaubigung; Verordnungsermächtigung
- § 8Beratungs- und Unterstützungsangebot, Vermittlung geeigneter Hilfen und erweiterte Unterstützung
- § 9Mitteilungen an das Betreuungsgericht und die Stammbehörde
- § 10Mitteilung an Betreuungsvereine
- § 11Aufgaben im gerichtlichen Verfahren
- § 12Betreuervorschlag
- § 13Weitere Aufgaben
- § 14Anerkennung
- § 15Aufgaben kraft Gesetzes
- § 16Aufgaben kraft gerichtlicher Bestellung
- § 17Finanzielle Ausstattung
- § 18Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verein
- § 19Begriffsbestimmung
- § 20Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betreuer
- § 21Voraussetzung für eine ehrenamtliche Tätigkeit
- § 22Abschluss einer Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung
- § 23Registrierungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung
- § 24Registrierungsverfahren; Verordnungsermächtigung; Registrierungsgebühr
- § 25Mitteilungs- und Nachweispflichten beruflicher Betreuer
- § 26Umgang mit den für die Registrierung relevanten Daten
- § 27Widerruf, Rücknahme und Löschung der Registrierung
- § 28Wechsel des Sitzes oder Wohnsitzes
- § 29Fortbildung
- § 30Leistungen an berufliche Betreuer
- § 31Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Gefährdung von Betreuten
- § 32Registrierung von bereits tätigen beruflichen Betreuern; vorläufige Registrierung
- § 33Vorläufige Registrierung
- § 34Anwendungsvorschrift zu § 7
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