Der berufliche Betreuer stellt in eigener Verantwortung seine regelmäßige berufsbezogene Fortbildung sicher. Nachweise über die erfolgte Fortbildung sind der Stammbehörde vorzulegen.
BtOG · Betreuungsorganisationsgesetz
§ 29 BtOG – Fortbildung
Amtliche Fassung, Stand 20.12.2023.
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„Was regelt § 29 BtOG? Zitiere den Wortlaut.“