Bundesrecht
Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Amtliche Fassung, Stand 16.04.2026. 27 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- § 1Anspruchsberechtigte
- § 2Kinder
- § 3Zusammentreffen mehrerer Ansprüche
- § 4Andere Leistungen für Kinder
- § 5Beginn und Ende des Anspruchs
- § 6Höhe des Kindergeldes
- § 6aKinderzuschlag
- § 6bLeistungen für Bildung und Teilhabe
- § 6cUnterhaltspflichten
- § 6dKinderfreizeitbonus aus Anlass der COVID-19-Pandemie für Familien mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe
- § 7Zuständigkeit
- § 7aDatenübermittlung
- § 7bAutomatisiertes Abrufverfahren
- § 8Aufbringung der Mittel
- § 9Antrag
- § 10Auskunftspflicht
- § 11Gewährung des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
- § 12Aufrechnung
- § 13Zuständige Stelle
- § 14Bescheid, Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
- § 15Rechtsweg
- § 16Ordnungswidrigkeiten
- § 17Recht der Europäischen Gemeinschaft
- § 18Anwendung des Sozialgesetzbuches
- § 19Übergangsvorschriften
- § 20Anwendungsvorschrift
- § 21Sondervorschrift zur Steuerfreistellung des Existenzminimums eines Kindes in den Veranlagungszeiträumen 1983 bis 1995 durch Kindergeld
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