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Zitierfest

BKGG · Bundeskindergeldgesetz

§ 4 BKGG – Andere Leistungen für Kinder

Amtliche Fassung, Stand 16.04.2026.

Kindergeld wird nicht für ein Kind gezahlt, für das eine der folgenden Leistungen zu zahlen ist oder bei entsprechender Antragstellung zu zahlen wäre:

  • 1. Leistungen für Kinder, die im Ausland gewährt werden und dem Kindergeld oder der Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 217 Absatz 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch in der bis zum 30. Juni 2020 geltenden Fassung oder dem Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 270 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch in der bis zum 16. November 2016 geltenden Fassung vergleichbar sind,
  • 2. Leistungen für Kinder, die von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung gewährt werden und dem Kindergeld vergleichbar sind.

Steht ein Berechtigter in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder ist er versicherungsfrei nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder steht er in Deutschland in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis, so wird sein Anspruch auf Kindergeld für ein Kind nicht nach Satz 1 Nummer 2 mit Rücksicht darauf ausgeschlossen, dass sein Ehegatte oder Lebenspartner als Beamter, Ruhestandsbeamter oder sonstiger Bediensteter der Europäischen Gemeinschaften für das Kind Anspruch auf Kinderzulage hat.

Verweise

Vorschriften, die auf § 4 BKGG verweisen

  • § 1 BKGG – Anspruchsberechtigte
  • § 6a BKGG – Kinderzuschlag
  • § 6b BKGG – Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • § 6d BKGG – Kinderfreizeitbonus aus Anlass der COVID-19-Pandemie für Familien mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe
  • § 26 SGB III – Sonstige Versicherungspflichtige

Rechtsprechung zu § 4 BKGG

22 Entscheidungen zitieren § 4 BKGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BAG, Urt. v. 29.06.2022 – 6 AZR 465/21 · 6. Senat

    "Besitzstandszulage Kind" im TVÜ-Länder - bestandskräftige Ablehnung des Kindergeldanspruchs

  • BSG, Urt. v. 09.03.2022 – B 7/14 KG 1/20 R · 7. Senat

    Leitsatz: Beim Kinderzuschlag handelt es sich nach europäisch-türkischem Assoziationsrecht um eine Familienleistung und nicht um Sozialhilfe.
  • BSG, Urt. v. 25.10.2017 – B 14 AS 35/16 R · 14. Senat

    Leitsatz: Ein Kinderzuschlag ist abweichend vom tatsächlichen Zufluss dem Monat als Einkommen zuzurechnen, für den er zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II erbracht worden ist.
  • BAG, Urt. v. 22.09.2016 – 6 AZR 432/15 · 6. Senat

    Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA bei Unterbrechung der Kindergeldberechtigung durch freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst

  • BSG, Urt. v. 10.05.2011 – B 4 KG 1/10 R · 4. Senat

    Leitsatz: Gepfändetes Einkommen bleibt ausnahmsweise dann bei der Einkommensberechnung nach dem SGB 2 unberücksichtigt, wenn die Rückgängigmachung der Pfändung aus Rechtsgründen überhaupt nicht oder nicht ohne Weiteres realisiert werden kann.
  • BAG, Urt. v. 22.04.2010 – 6 AZR 966/08 · 6. Senat

    Leitsatz: § 5 Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Länder (juris: TVÜ-L) benachteiligt alleinerziehende Angestellte, deren Söhne im für die Berechnung des Vergleichsentgelts maßgeblichen Monat Oktober 2006 der in Art. 12a GG verankerten Grundpflicht zur Ableistung von Wehr- oder Zivildienst nachgekommen sind, gegenüber alleinerziehenden Elternteilen von Töchtern sowie von Söhnen, die nicht wehrtauglich waren oder im Oktober …

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