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Zitierfest

UmwG · Umwandlungsgesetz

§ 12 UmwG – Prüfungsbericht

Amtliche Fassung, Stand 23.10.2024.

(1) Die Verschmelzungsprüfer haben über das Ergebnis der Prüfung schriftlich zu berichten. Der Prüfungsbericht kann auch gemeinsam erstattet werden.

(2) Der Prüfungsbericht ist mit einer Erklärung darüber abzuschließen, ob das vorgeschlagene Umtauschverhältnis der Anteile, gegebenenfalls die Höhe der baren Zuzahlung oder die Mitgliedschaft bei dem übernehmenden Rechtsträger als Gegenwert angemessen ist. Dabei ist anzugeben,

  • 1. nach welchen Methoden das vorgeschlagene Umtauschverhältnis ermittelt worden ist;
  • 2. aus welchen Gründen die Anwendung dieser Methoden angemessen ist;
  • 3. welches Umtauschverhältnis oder welcher Gegenwert sich bei der Anwendung verschiedener Methoden, sofern mehrere angewandt worden sind, jeweils ergeben würde; zugleich ist darzulegen, welches Gewicht den verschiedenen Methoden bei der Bestimmung des vorgeschlagenen Umtauschverhältnisses oder des Gegenwerts und der ihnen zugrundeliegenden Werte beigemessen worden ist und, falls in den an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern unterschiedliche Methoden verwendet worden sind, ob die Verwendung unterschiedlicher Methoden gerechtfertigt war;
  • 4. welche besonderen Schwierigkeiten bei der Bewertung der Rechtsträger aufgetreten sind.

(3) § 8 Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 12 UmwG verweisen

Rechtsprechung zu § 12 UmwG

5 Entscheidungen zitieren § 12 UmwG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 26.04.2011 – 1 BvR 2658/10 · 1. Senat 3. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen an die substantiierte Begründung einer Urteilsverfassungsbeschwerde <hier: Begrenzung der Privatautonomie verschmelzender Unternehmen bei Festlegung des Umtauschverhältnisses durch §§ 12, 15 UmwG 1995> - Zum Eigentumsschutz von Aktionären bzgl aktien- und …

  • BGH, Urt. v. 04.12.2012 – II ZR 17/12 · 2. Zivilsenat

    Leitsatz: Die Anteilsinhaber eines übertragenden Rechtsträgers können vom übernehmenden Rechtsträger einen dem Umtauschverhältnis entsprechenden Teil der vom übernehmenden Rechtsträger an seine Aktionäre ausgeschütteten Dividende für ein Geschäftsjahr nicht verlangen, für das sie aufgrund der Vereinbarung eines variablen Zeitpunkts der Gewinnberechtigung im Verschmelzungsvertrag nicht …
  • BGH, Beschl. v. 11.04.2011 – II ZB 9/10 · 2. Zivilsenat

    Leitsatz: Die Neugründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) durch Abspaltung verstößt gegen das Sacheinlagenverbot nach § 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG .
  • BFH, Urt. v. 23.11.2022 – I R 25/20 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Die Zuordnung von Kosten zu den "Kosten für den Vermögensübergang" als Bestandteil des "außer Ansatz bleibenden" Übernahmeergebnisses (§ 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006) folgt dem Veranlassungsprinzip. 2. Objektbezogene Aufwendungen --wie z.B. die Grunderwerbsteuer beim Übergang eines Grundstücks-- erfüllen diese Zuordnungsbedingung nicht. Bei der aufgrund einer sog. Anteilsvereinigung …
  • BVerfG, Beschl. v. 24.05.2012 – 1 BvR 3221/10 · 1. Senat 3. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Voraussetzungen einer baren Zuzahlung zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses gem § 15 UmwG 1995 - fachgerichtliche Kontrolle des ausgehandelten Umtauschverhältnisses nicht lediglich auf ordnungsgemäßen Verhandlungsprozess beschränkt

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