Stadtrecht Regensburg
Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg (RgbMuseen)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.08.2001. 17 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Gegenstand
- § 2Besichtigung
- § 3Verhalten
- § 4Anordnungen für den Einzelfall
- § 5Haftung
- § 6Erlaubnis
- § 7Benutzung außerhalb der Sammlungsgebäude
- § 8Versagen der Erlaubnis
- § 9Zurücknahme der Erlaubnis
- § 10Behandlung der Sammlungsbestände
- § 11Reproduktionsvorlagen
- § 12Kopien
- § 13Veröffentlichungen / Reproduktionen
- § 14Verzeichnis der Entgelte
- § 15Inkrafttreten
- Anlage 1Anlage zu § 14 der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg
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„Was regelt § 1 RgbMuseen? Zitiere den Wortlaut.“