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RgbMuseen · Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg
§ 15 RgbMuseen – Inkrafttreten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.08.2001.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 15 RgbMuseen nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 15 RgbMuseen? Zitiere den Wortlaut.“