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Zitierfest

RgbMuseen · Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg

§ 12 RgbMuseen – Kopien

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.08.2001.

Kopien dürfen nur mit Zustimmung der Museumsleitung angefertigt werden, sie sind in der Regel in den Räumen des Museums durch Museumsbedienstete anzufertigen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 12 RgbMuseen nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 12 RgbMuseen? Zitiere den Wortlaut.“

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