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Zitierfest

RgbMuseen · Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg

§ 11 RgbMuseen – Reproduktionsvorlagen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.08.2001.

(1) Reproduktionsvorlagen für wissenschaftliche oder kommerzielle Zwecke werden auf Bestellung bei den Museen der Stadt Regensburg angefertigt bzw. von diesen in Auftrag gegeben.

(2) Eine Weitergabe der Aufnahmen an Dritte ist nicht zulässig, soweit nicht gesondert schriftliche vertragliche Regelungen getroffen wurden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 11 RgbMuseen nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 11 RgbMuseen? Zitiere den Wortlaut.“

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