(1) Reproduktionsvorlagen für wissenschaftliche oder kommerzielle Zwecke werden auf Bestellung bei den Museen der Stadt Regensburg angefertigt bzw. von diesen in Auftrag gegeben.
(2) Eine Weitergabe der Aufnahmen an Dritte ist nicht zulässig, soweit nicht gesondert schriftliche vertragliche Regelungen getroffen wurden.