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Zitierfest

RgbMuseen · Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg

§ 4 RgbMuseen – Anordnungen für den Einzelfall

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.08.2001.

Die Benutzer haben den im Vollzug dieser Bedingungen getroffenen Anordnungen des zuständigen Museumsbediensteten Folge zu leisten. Verstößt ein Benutzer gegen die in § 3 festgelegten Verhaltensregeln oder gegen nach Satz 1 getroffenen Anordnungen, so kann die weitere Benutzung mit sofortiger Wirkung für den Einzelfall untersagt werden. Bei schweren Verstößen kann die Untersagung auf Zeit oder auf Dauer erfolgen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 RgbMuseen nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 RgbMuseen? Zitiere den Wortlaut.“

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