Die Benutzer haben den im Vollzug dieser Bedingungen getroffenen Anordnungen des zuständigen Museumsbediensteten Folge zu leisten. Verstößt ein Benutzer gegen die in § 3 festgelegten Verhaltensregeln oder gegen nach Satz 1 getroffenen Anordnungen, so kann die weitere Benutzung mit sofortiger Wirkung für den Einzelfall untersagt werden. Bei schweren Verstößen kann die Untersagung auf Zeit oder auf Dauer erfolgen.
RgbMuseen · Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg
§ 4 RgbMuseen – Anordnungen für den Einzelfall
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.08.2001.
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„Was regelt § 4 RgbMuseen? Zitiere den Wortlaut.“