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Zitierfest

RgbMuseen · Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg

§ 5 RgbMuseen – Haftung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.08.2001.

Die Benutzer haften für die Beschädigung oder den Verlust von Sammlungsbeständen nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften. Mitbenutzer haften als Gesamtschuldner.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 RgbMuseen nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 RgbMuseen? Zitiere den Wortlaut.“

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