Die Sammlungsbestände in den Schauräumen können während der öffentlich bekanntgegebenen Besichtigungszeiten von jedermann besichtigt und unter Aufsicht benutzt werden.
RgbMuseen · Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg
§ 2 RgbMuseen – Besichtigung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.08.2001.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbMuseen nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 2 RgbMuseen? Zitiere den Wortlaut.“