Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbMuseen · Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg

§ 2 RgbMuseen – Besichtigung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.08.2001.

Die Sammlungsbestände in den Schauräumen können während der öffentlich bekanntgegebenen Besichtigungszeiten von jedermann besichtigt und unter Aufsicht benutzt werden.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbMuseen nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 RgbMuseen? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten