Die Erlaubnis kann zurückgenommen werden, wenn ein Versagungsgrund nach § 8 Abs. 1 und 2 nachträglich eintritt oder bekannt wird.
RgbMuseen · Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg
§ 9 RgbMuseen – Zurücknahme der Erlaubnis
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.08.2001.
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„Was regelt § 9 RgbMuseen? Zitiere den Wortlaut.“