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Zitierfest

Bundesrecht

Preisangabenverordnung (PAngV)

Amtliche Fassung, Stand 12.05.2026. 21 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. § 1Anwendungsbereich; Grundsatz
  2. § 2Begriffsbestimmungen
  3. § 3Pflicht zur Angabe des Gesamtpreises
  4. § 4Pflicht zur Angabe des Grundpreises
  5. § 5Mengeneinheit für die Angabe des Grundpreises
  6. § 6Preisangaben bei Fernabsatzverträgen
  7. § 7Rückerstattbare Sicherheit
  8. § 8Preisangaben mit Änderungsvorbehalt; Reisepreisänderungen
  9. § 9Preisermäßigungen
  10. § 10Preisangaben im Handel
  11. § 11Zusätzliche Preisangabenpflicht bei Preisermäßigungen für Waren
  12. § 12Preisangaben für Leistungen
  13. § 13Gaststätten, Beherbergungsbetriebe
  14. § 14Elektrizität, Gas, Fernwärme und Wasser
  15. § 15Tankstellen, Parkplätze
  16. § 16Verbraucherdarlehen
  17. § 17Werbung für Verbraucherdarlehen
  18. § 18Überziehungsmöglichkeiten
  19. § 19Entgeltliche Finanzierungshilfen
  20. § 20Ordnungswidrigkeiten
  21. Anlage(zu § 16) Berechnung des effektiven Jahreszinses

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