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Zitierfest

PAngV · Preisangabenverordnung

§ 3 PAngV – Pflicht zur Angabe des Gesamtpreises

Amtliche Fassung, Stand 12.05.2026.

(1) Wer als Unternehmer Verbrauchern Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Gesamtpreise anzugeben.

(2) Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen. Auf die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln, kann hingewiesen werden, soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.

(3) Wird ein Preis aufgegliedert, ist der Gesamtpreis hervorzuheben.

Verweise

Vorschriften, die auf § 3 PAngV verweisen

Rechtsprechung zu § 3 PAngV

9 Entscheidungen zitieren § 3 PAngV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 26.10.2023 – I ZR 135/20 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Flaschenpfand IV Der Gesamtpreis gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV in der Fassung vom 17. Juli 2017 (§ 3 Abs. 1, § 2 Nr. 3 PAngV in der Fassung vom 12. November 2021) enthält nicht den Pfandbetrag, den der Verbraucher beim Kauf von Waren in Pfandbehältern zu entrichten hat (Anschluss an EuGH, Urteil vom 29. Juni 2023 - C-543/21, GRUR 2023, 1115 [juris Rn. 29] = WRP 2023, 916 - Verband Sozialer …
  • OLG Bamberg, Endurt. v. 04.02.2026 – 3 UKl 4/25 e · 3. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Zur Zulässigkeit der Erhebung einer Systemgebühr durch Allgemeine Geschäftsbedingungen. (Rn. 20 – 24) 2. Zur Frage, wann eine Voreinstellung im Sinne des § 312a Abs. 3 S. 1 BGB vorliegt. (Rn. 36 – 41)
  • BGH, Urt. v. 03.06.2026 – I ZR 49/24 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Bearbeitungspauschale II Eine Bearbeitungspauschale, die nur entfällt, wenn der Gesamtbestellwert einen Mindestbetrag übersteigt, ist nicht in den Gesamtpreis im Sinne von § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Nr. 3 PAngV einzurechnen, sofern diese Pauschale klar angegeben ist und die Höhe des Mindestbetrags nicht so festgesetzt wird, dass die Zahlung der Pauschale praktisch unvermeidbar ist …
  • OLG Nürnberg, Endurt. v. 05.08.2025 – 3 U 2376/24 UWG · 3. Zivilsenat und Kartellsenat

    Leitsatz: 1. Die Ausnahmeregelungen in § 9 Abs. 1 Nr. 3, § 11 Abs. 4 Nr. 2 PAngV setzen voraus, dass der Verbraucher in geeigneter Weise über die drohende Gefahr des Verderbs oder den drohenden Ablauf der Haltbarkeit als Grund für die Preisreduzierung informiert wird. Diesen Anforderungen genügt nicht, die reduzierte Ware lediglich mit einem roten Aufkleber zu versehen, auf dem die Preisreduzierung im …
  • BGH, Beschl. v. 23.01.2025 – I ZR 49/24 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Bearbeitungspauschale Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse (ABl. L 80 vom 18. März 1998, S. 27) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist eine Bearbeitungspauschale, die …
  • BGH, Urt. v. 09.10.2025 – I ZR 183/24 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Jacobs Krönung 1. Nach § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 Satz 2 PAngV muss der zur Angabe eines Gesamtpreises Verpflichtete bei Bekanntgabe einer Preisermäßigung für eine Ware den niedrigsten Gesamtpreis, den er für das beworbene Produkt innerhalb der letzten 30 Tage vor Anwendung der Preisermäßigung angewandt hat, in einer für den angesprochenen Verbraucher eindeutigen, klaren und …

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