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Zitierfest

PAngV · Preisangabenverordnung

§ 4 PAngV – Pflicht zur Angabe des Grundpreises

Amtliche Fassung, Stand 12.05.2026.

(1) Wer als Unternehmer Verbrauchern Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet oder als Anbieter dieser Waren gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben. Auf die Angabe des Grundpreises kann verzichtet werden, wenn dieser mit dem Gesamtpreis identisch ist.

(2) Wer als Unternehmer Verbrauchern lose Ware nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet oder als Anbieter dieser Waren gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat lediglich den Grundpreis anzugeben.

(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf

  • 1. Waren, die über ein Nenngewicht oder Nennvolumen von weniger als 10 Gramm oder 10 Milliliter verfügen;
  • 2. Waren, die verschiedenartige Erzeugnisse enthalten, die nicht miteinander vermischt oder vermengt sind;
  • 3. Waren, die von kleinen Direktvermarktern, insbesondere Hofläden, Winzerbetrieben oder Imkern, sowie kleinen Einzelhandelsgeschäften, insbesondere Kiosken, mobilen Verkaufsstellen oder Ständen auf Märkten oder Volksfesten, angeboten werden, bei denen die Warenausgabe überwiegend im Wege der Bedienung erfolgt, es sei denn, dass das Warensortiment im Rahmen eines Vertriebssystems bezogen wird;
  • 4. Waren, die im Rahmen einer Dienstleistung angeboten werden;
  • 5. Waren, die in Getränke- und Verpflegungsautomaten angeboten werden;
  • 6. Kau- und Schnupftabak mit einem Nenngewicht bis 25 Gramm;
  • 7. kosmetische Mittel, die ausschließlich der Färbung oder Verschönerung der Haut, des Haares oder der Nägel dienen;
  • 8. Parfüms und parfümierte Duftwässer, die mindestens 3 Volumenprozent Duftöl und mindestens 70 Volumenprozent reinen Ethylalkohol enthalten.

Verweise

Vorschriften, die auf § 4 PAngV verweisen

  • § 6 PAngV – Preisangaben bei Fernabsatzverträgen
  • § 11 PAngV – Zusätzliche Preisangabenpflicht bei Preisermäßigungen für Waren
  • § 20 PAngV – Ordnungswidrigkeiten

Rechtsprechung zu § 4 PAngV

8 Entscheidungen zitieren § 4 PAngV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 10.11.2016 – I ZR 29/15 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Hörgeräteausstellung 1. Die Bestimmung des § 1 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 PAngV hat ihre (alleinige) unionsrechtliche Grundlage in der Richtlinie 98/6/EG. 2. Eine Werbung, in der kein Preis für das beworbene Produkt angegeben ist, kann nicht als Angebot im Sinne der Richtlinie 98/6/EG und - entsprechend - im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV angesehen werden. 3. Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 PAngV …
  • BGH, Versäumnisurt. v. 23.03.2023 – I ZR 17/22 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Aminosäurekapseln 1. Das vom Tatgericht ermittelte Verkehrsverständnis, nach dem Aminosäureprodukte in Kapselform in Fertigpackungen nach Gewicht angeboten werden und dies die Pflicht zur Angabe des Grundpreises nach § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV aF auslöst, hält der revisionsrechtlichen Nachprüfung stand. 2. § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist einschränkend dahin auszulegen, dass in bestimmtem Umfang auch …
  • OLG Nürnberg, Endurt. v. 05.08.2025 – 3 U 2376/24 UWG · 3. Zivilsenat und Kartellsenat

    Leitsatz: 1. Die Ausnahmeregelungen in § 9 Abs. 1 Nr. 3, § 11 Abs. 4 Nr. 2 PAngV setzen voraus, dass der Verbraucher in geeigneter Weise über die drohende Gefahr des Verderbs oder den drohenden Ablauf der Haltbarkeit als Grund für die Preisreduzierung informiert wird. Diesen Anforderungen genügt nicht, die reduzierte Ware lediglich mit einem roten Aufkleber zu versehen, auf dem die Preisreduzierung im …
  • BVerfG, Beschl. v. 15.03.2010 – 1 BvR 476/10 · 1. Senat 2. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung (juris: PAngV) - Zur Vereinbarkeit von § 4 Abs 1 PAngV iVm § 9 Abs 7 Nr 1 PAngV mit Art 3 Abs 1 GG

  • BGH, Urt. v. 26.01.2023 – I ZR 111/22 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Mitgliederstruktur Für die Klagebefugnis eines Verbands kommt es grundsätzlich nicht darauf an, über welche mitgliedschaftlichen Rechte dessen - mittelbare oder unmittelbare - Mitglieder verfügen. Wie bei mittelbaren Mitgliedern kommt es auch bei unmittelbaren Mitgliedern auf deren Stimmberechtigung nur an, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ihre Mitgliedschaft allein bezweckt, dem Verband …
  • BGH, Versäumnisurt. v. 19.05.2022 – I ZR 69/21 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Grundpreisangabe im Internet 1. § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV geht mit seiner Forderung, den Grundpreis in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises anzugeben, nicht über die Mindestharmonisierung der Richtlinie 98/6/EG hinaus. § 2 Abs. 1 Satz 1 PAnGV konkretisiert damit lediglich das Erfordernis der klaren Erkennbarkeit des Grundpreises aus Art. 4 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 98/6/EG. 2. Da der Grundpreis …

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