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Zitierfest

PAngV · Preisangabenverordnung

§ 6 PAngV – Preisangaben bei Fernabsatzverträgen

Amtliche Fassung, Stand 12.05.2026.

(1) Wer als Unternehmer Verbrauchern Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat zusätzlich zu den nach § 3 Absatz 1 und 2 und § 4 Absatz 1 und 2 verlangten Angaben anzugeben,

  • 1. dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und
  • 2. ob zusätzlich Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten anfallen.

(2) Fallen zusätzliche Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten an, so ist deren Höhe anzugeben, soweit diese Kosten vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf die in § 312 Absatz 2 Nummer 2, 3, 6, 9 und 10 und Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten Verträge.

Verweise

Vorschriften, die auf § 6 PAngV verweisen

Rechtsprechung zu § 6 PAngV

18 Entscheidungen zitieren § 6 PAngV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 29.11.2011 – XI ZR 220/10 (amtliche Veröffentlichung) · 11. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Zur Berücksichtigung der Kosten einer Restschuldversicherung bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrags. 2. Für die Frage, ob der Abschluss einer Restschuldversicherung vom Darlehensgeber als Bedingung für die Gewährung des Kredits vorgeschrieben ist, ist nach § 6 Abs. 3 Nr. 5 PAngV in der Fassung vom 28. Juli 2000 allein entscheidend, dass der Kredit ohne Abschluss einer …
  • BGH, Urt. v. 03.06.2026 – I ZR 49/24 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Bearbeitungspauschale II Eine Bearbeitungspauschale, die nur entfällt, wenn der Gesamtbestellwert einen Mindestbetrag übersteigt, ist nicht in den Gesamtpreis im Sinne von § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Nr. 3 PAngV einzurechnen, sofern diese Pauschale klar angegeben ist und die Höhe des Mindestbetrags nicht so festgesetzt wird, dass die Zahlung der Pauschale praktisch unvermeidbar ist …
  • BGH, Urt. v. 21.10.2025 – XI ZR 133/24 (amtliche Veröffentlichung) · 11. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Eine vom Darlehensgeber beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags verlangte Sicherungszweckvereinbarung hat keine Leistung des Darlehensgebers oder eines Dritten im Sinne von Art. 247 § 8 Abs. 1 Satz 1 EGBGB in der bis zum 20. März 2016 geltenden Fassung zum Gegenstand. 2. Bei Verbraucherdarlehensverträgen, bei denen die Sollzinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet …
  • BGH, Beschl. v. 09.12.2013 – IV ZR 19/12 (amtliche Veröffentlichung) · 4. Zivilsenat

    Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Lebens- und Rentenversicherung: Unterjährige Zahlungsweise der Versicherungprämien als entgeltlicher Zahlungsaufschub; Wettbewerbsverstoß bei fehlender Angabe des effektiven Jahreszinses

  • BGH, Beschl. v. 11.09.2013 – IV ZR 19/12 (amtliche Veröffentlichung) · 4. Zivilsenat

    Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Lebens- und Rentenversicherung: Unterjährige Zahlungsweise der Versicherungprämien als entgeltlicher Zahlungsaufschub; Wettbewerbsverstoß bei fehlender Angabe des effektiven Jahreszinses

  • BGH, Urt. v. 13.05.2014 – XI ZR 170/13 (amtliche Veröffentlichung) · 11. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Eine Bestimmung über ein Bearbeitungsentgelt in einem Darlehensvertrag zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher ist auch dann vorformuliert im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn das Bearbeitungsentgelt nicht in bestimmter Höhe in einem Preisaushang oder einem Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesen ist. Ausreichend ist, dass das Bearbeitungsentgelt - wie hier beim Abschluss …

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