Stadtrecht München
Straßennamen- und Hausnummernsatzung der Landeshauptstadt München (MucStrassennamenHausnummernS)
Satzung über die Benennung der öffentlichen Verkehrsflächen und die Nummerierung der Gebäude und Grundstücke in der Landeshauptstadt München (Straßennamen- und Hausnummernsatzung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.01.2026. 12 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Grundsatz
- § 2Nummerierungssystematik
- § 3Einnummerierung
- § 4Beschaffenheit der Hausnummern-, Hinweis- und Sammelhinweisschilder
- § 5Anbringungsort der Hausnummern-, Hinweis- und Sammelhinweisschilder
- § 6Verpflichtung der Grundstückseigentümer*innen, Erbbauberechtigten, Nießbraucher*innen
- § 7Duldungspflicht
- § 8Untersagung und Entfernung von nicht satzungsgemäßen Beschilderungen zur Vermeidung von Verwechslungsgefahren
- § 9Übergangsvorschriften
- § 10Inkrafttreten
- Anlage
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„Was regelt § 1 MucStrassennamenHausnummernS? Zitiere den Wortlaut.“