zur Satzung über die Benennung der öffentlichen Verkehrsflächen und die Nummerierung der Gebäude und Grundstücke in der Landeshauptstadt München (Straßennamen- und Hausnummernsatzung)
vom 14. Januar 2026
- a) Muster für das Hausnummern- und Hinweisschild (§ 4, § 5 Abs. 3)
[Abbildung/Karte, siehe Quelle]
Schildfarbe: Standard ist der Blauton kobaltblau, ein geringfügig dunklerer Blauton ist zulässig
Material: Standard emailliertes Eisenblech oder auf Antrag ein entsprechendes witterungsbeständiges Material in kobaltblau, ein geringfügig dunklerer Blauton ist zulässig
Mindestmaße des Schildes: 20 cm breit, 25 cm hoch
Mindestmaße der Beschriftung: Zahlen 10 cm hoch
Großbuchstaben 4 cm hoch
Kleinbuchstaben 3 cm hoch
Beschriftungsfarbe: weiß
- b) Muster für das Sammelhinweisschild (§ 5 Abs. 4)
[Abbildung/Karte, siehe Quelle]
Mindestmaße des Schildes: 40 cm breit, 30 cm hoch
Schildfarbe, Material, Mindestmaße der Beschriftung, Beschriftungsfarbe, wie unter Anlage a)