(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benennung der öffentlichen Verkehrsflächen und die Nummerierung der Gebäude und Grundstücke in der Landeshauptstadt München (Straßennamen- und Hausnummernsatzung) vom 19. Juli 1988 (MüABl. S. 185), zuletzt geändert durch Satzung vom 02.01.1995 (MüABl. S. 1), außer Kraft.