Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucStrassennamenHausnummernS · Straßennamen- und Hausnummernsatzung der Landeshauptstadt München

§ 10 MucStrassennamenHausnummernS – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.01.2026.

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benennung der öffentlichen Verkehrsflächen und die Nummerierung der Gebäude und Grundstücke in der Landeshauptstadt München (Straßennamen- und Hausnummernsatzung) vom 19. Juli 1988 (MüABl. S. 185), zuletzt geändert durch Satzung vom 02.01.1995 (MüABl. S. 1), außer Kraft.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 MucStrassennamenHausnummernS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 10 MucStrassennamenHausnummernS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten