Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucStrassennamenHausnummernS · Straßennamen- und Hausnummernsatzung der Landeshauptstadt München

§ 2 MucStrassennamenHausnummernS – Nummerierungssystematik

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.01.2026.

(1) Die Hausnummerierung beginnt grundsätzlich an dem Straßenabschnitt, der dem Stadtzentrum (Mariensäule) am nächsten liegt, wobei – stadtauswärts gesehen – gerade Hausnummern an der rechten, ungerade Hausnummern an der linken Straßenseite, jeweils in aufsteigender Nummerierung, vergeben werden.

(2) Soweit Buchstabenzusätze zu den Hausnummern erforderlich sind, werden sie in alphabetischer Reihenfolge nach der zugehörigen Zahl vergeben.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucStrassennamenHausnummernS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucStrassennamenHausnummernS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten