(1) Die Hausnummerierung beginnt grundsätzlich an dem Straßenabschnitt, der dem Stadtzentrum (Mariensäule) am nächsten liegt, wobei – stadtauswärts gesehen – gerade Hausnummern an der rechten, ungerade Hausnummern an der linken Straßenseite, jeweils in aufsteigender Nummerierung, vergeben werden.
(2) Soweit Buchstabenzusätze zu den Hausnummern erforderlich sind, werden sie in alphabetischer Reihenfolge nach der zugehörigen Zahl vergeben.