(1) Die Hausnummernschilder sind so anzubringen, dass sie von der öffentlichen Verkehrsfläche aus jederzeit ohne weiteres und ohne Schwierigkeit gut sichtbar sind. Am Gebäude sind Hausnummernschilder neben oder über dem Haupteingang (§ 3 Abs. 1) des Gebäudes oder an der Grundstücksgrenze am Beginn des Weges zum Eingang und in Front zur Straße anzubringen. Die Hausnummernschilder sollen nicht höher als 3 m und grundsätzlich nicht tiefer als 1 m angebracht werden.
(2) Ist ein Hausnummernschild von der öffentlichen Verkehrsfläche nicht ohne weiteres zu erkennen oder befindet sich der Haupteingang (§ 3 Abs. 1) weiter als 5 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt, so ist das Hausnummernschild an der Grundstücksgrenze am Beginn des Weges zum Eingang in Front zur Straße anzubringen.
(3) Ist der Haupteingang (§ 3 Abs. 1) von der öffentlichen Verkehrsfläche nicht ohne weiteres zu erkennen (z. B. seitliche oder rückwärtige Eingänge), so ist – von der öffentlichen Verkehrsfläche gut sichtbar – am Beginn des Weges zum Zugang und in Front zur Straße an geeigneter Stelle ein Hinweisschild anzubringen.
(4) Werden über einen Zugang mehrere Gebäude mit eigenen Hausnummern erschlossen (z. B. Häuserreihen in größeren Wohnanlagen), so ist ein Sammelhinweisschild erforderlich, das auf die Hausnummerierung hinweist. Jeder Haupteingang (§ 3 Abs. 1) ist mit einem Hausnummernschild zu beschildern. Ein Hausnummernschild an einem dieser Haupteingänge hat nur dann einen Richtungspfeil aufzuweisen, wenn über die Zuwegung weitere, dahinterliegende Eingänge mit eigenen Hausnummern erschlossen werden.
(5) Ist die Zuwegung zu Gebäuden unübersichtlich oder verzweigt, so können mehrere Hinweisschilder oder Sammelhinweisschilder, in besonderen Fällen auch das Anbringen von beleuchteten Schildern vorgeschrieben werden.
(6) Der abgewinkelte Richtungspfeil eines Hinweisschildes oder Sammelhinweisschildes soll sich bei ungeraden Nummern auf der rechten, bei geraden Nummern an der linken Seite des Hinweisschildes befinden, so dass sich der Richtungspfeil auf der Seite befindet, in deren Richtung sich die nächsthöhere Nummer ergibt.