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Zitierfest

MucStrassennamenHausnummernS · Straßennamen- und Hausnummernsatzung der Landeshauptstadt München

§ 8 MucStrassennamenHausnummernS – Untersagung und Entfernung von nicht satzungsgemäßen Beschilderungen zur Vermeidung von Verwechslungsgefahren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.01.2026.

Die Stadt kann die Verwendung nicht amtlich erteilter Hausnummern im privaten und geschäftlichen Verkehr untersagen und die Entfernung nicht satzungsgemäßer Schilder anordnen. Sie kann ferner die Verwendung privater Ortsbezeichnungen untersagen, wenn durch diese eine Verwechslungsgefahr insbesondere mit amtlich erteilten Straßennamen entsteht, die eine jederzeitige rasche Auffindbarkeit von Anwesen erschwert.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 MucStrassennamenHausnummernS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 MucStrassennamenHausnummernS? Zitiere den Wortlaut.“

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