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Zitierfest

Bundesrecht

Gesetz über die Nutzung und Sicherung von Archivgut des Bundes (BArchG)

Amtliche Fassung, Stand 20.12.2022. 21 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. § 1Begriffsbestimmungen
  2. § 2Organisation des Bundesarchivs
  3. § 3Aufgaben des Bundesarchivs
  4. § 3aWahrnehmung besonderer Aufgaben
  5. § 3bWahrnehmung der Aufgaben nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz
  6. § 4Stiftung „Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR“
  7. § 5Anbietung und Abgabe von Unterlagen
  8. § 6Anbietung und Abgabe von Unterlagen, die einer Geheimhaltungs-, Vernichtungs- oder Löschungspflicht unterliegen
  9. § 7Anbietung und Abgabe von Unterlagen an Landes- oder Kommunalarchive
  10. § 8Zwischenarchiv und digitales Zwischenarchiv
  11. § 9Veräußerungsverbot
  12. § 10Nutzung von Archivgut des Bundes
  13. § 11Schutzfristen
  14. § 12Verkürzungen und Verlängerungen der Schutzfristen
  15. § 13Einschränkungs- und Versagungsgründe
  16. § 14Rechte der betroffenen Person
  17. § 15Nutzung von Archivgut des Bundes durch die abgebenden Stellen
  18. § 16Übermittlung von Vervielfältigungen von Archivgut des Bundes vor Ablauf der Schutzfristen
  19. § 17Pflichtregistrierung für deutsche Kinofilme
  20. § 18Bußgeldvorschriften
  21. § 19Verordnungsermächtigung

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