Zum Inhalt springen
Zitierfest

BArchG · Gesetz über die Nutzung und Sicherung von Archivgut des Bundes

§ 3b BArchG – Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz

Amtliche Fassung, Stand 20.12.2022.

Das Bundesarchiv erfasst, verwahrt, verwaltet und verwendet die in ihrem Gesamtbestand zu erhaltenden Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes als Archivgut des Bundes nach Maßgabe des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Soweit das Stasi-Unterlagen-Gesetz nicht entgegensteht, unterfallen die Stasi-Unterlagen den archivrechtlichen Bestimmungen des Bundes.