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Zitierfest

BArchG · Gesetz über die Nutzung und Sicherung von Archivgut des Bundes

§ 10 BArchG – Nutzung von Archivgut des Bundes

Amtliche Fassung, Stand 20.12.2022.

(1) Jeder Person steht nach Maßgabe dieses Gesetzes auf Antrag das Recht zu, Archivgut des Bundes zu nutzen. Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über die Nutzung von Unterlagen sowie besondere Vereinbarungen zugunsten von Eigentümern Archivguts privater Herkunft bleiben unberührt.

(2) Die Nutzung kann zum Schutz öffentlicher Belange und zur Wahrung schutzwürdiger Interessen Betroffener mit Auflagen verbunden oder unter dem Vorbehalt des Widerrufs genehmigt werden.

(3) Verlangen die Antragsteller eine bestimmte Art der Nutzung, so darf eine andere Art der Nutzung nur aus wichtigem Grund bestimmt werden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 10 BArchG verweisen

Rechtsprechung zu § 10 BArchG

13 Entscheidungen zitieren § 10 BArchG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 30.04.2025 – 10 A 1.24 (amtliche Veröffentlichung) · 10. Senat

    Leitsatz: 1. Der Wirkbereich des Nutzungsanspruchs aus § 11 Abs. 6 BArchG ist dadurch eingeschränkt, dass Unterlagen der Nachrichtendienste, soweit und solange sie dem Bundesarchiv nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BArchG nicht anzubieten sind, nicht zu Archivgut des Bundes im Sinne des § 1 Nr. 2 BArchG sowie zum Gegenstand eines Nutzungsanspruchs aus § 10 Abs. 1 BArchG werden können (wie BVerwG, Beschluss vom 12. …
  • BVerwG, Urt. v. 13.01.2022 – 6 A 7/20, 6 A 8/20, 6 A 7/20, 6 A 8/20 (amtliche Veröffentlichung) · 6. Senat

    Leitsatz: 1. Grundrechtliche Positionen, die im Zusammenhang mit einem archivrechtlichen Nutzungsanspruch aus § 11 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 1 Satz 1 BArchG geltend gemacht werden, sind diesem nicht als eigenständige Ansprüche zur Seite zu stellen, sondern bei der Auslegung der einfachrechtlichen Anspruchsgrundlage zu berücksichtigen. 2. Suchbegriffe, die im Zusammenhang mit einem archivrechtlichen …
  • BVerwG, Urt. v. 04.06.2026 – 10 A 2.25 (amtliche Veröffentlichung) · 10. Senat

    Leitsatz: 1. Stimmt das in § 99 Abs. 1 Satz 3 VwGO vorgegebene Prüfprogramm für die prozessuale Entscheidung des Fachsenats mit den fachgesetzlichen Vorgaben des Bundesarchivgesetzes faktisch überein, kommt ihr in materieller Hinsicht präjudizielle Wirkung zu (Bestätigung der Rechtsprechung, vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 30. April 2025 - 10 A 1.24 -). 2. Zwischen den Geheimhaltungsgründen nach § 13 Abs. …
  • BVerwG, Beschl. v. 10.02.2025 – 20 F 18/22 (amtliche Veröffentlichung) · Fachsenat für Entscheidungen nach § 99 Abs 2 VwGO

    Ablehnung des Antrags auf Entscheidung des Fachsenats im selbständigen Zwischenverfahren

  • BVerwG, Beschl. v. 13.01.2022 – 6 A 10/21, 6 A 10/21 (6 A 11/19) (amtliche Veröffentlichung) · 6. Senat

    Archivrechtliches Aktennutzungsbegehren; Bundesnachrichtendienst; Methodenschutz

  • BVerwG, Urt. v. 11.12.2019 – 6 C 21/18 (amtliche Veröffentlichung) · 6. Senat

    Leitsatz: 1. Das einzelne in einer Akte enthaltene Schriftstück ist eine Unterlage im Sinne von § 11 Abs. 6 und § 1 Nr. 9 BArchG. 2. Der in § 1 Nr. 5 BArchG genannte Begriff des Vorgangs ist materiell zu bestimmen. Er erfasst einzelne Unterlagen, die als inhaltlich zusammengehörende Teile einer Gesamtakte abgetrennt werden können. Dies gilt auch in Bezug auf die vom Bundesamt für Verfassungsschutz zu einem …

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