Zum Inhalt springen
Zitierfest

BArchG · Gesetz über die Nutzung und Sicherung von Archivgut des Bundes

§ 13 BArchG – Einschränkungs- und Versagungsgründe

Amtliche Fassung, Stand 20.12.2022.

(1) Das Bundesarchiv hat die Nutzung nach den §§ 10 bis 12 einzuschränken oder zu versagen, wenn

  • 1. Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Nutzung das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet würde,
  • 2. Grund zu der Annahme besteht, dass der Nutzung schutzwürdige Interessen Betroffener oder ihrer Angehörigen entgegenstehen oder
  • 3. durch die Nutzung Rechtsvorschriften des Bundes über die Geheimhaltung verletzt würden.

Bei der Abwägung der in Satz 1 Nummer 2 genannten Belange ist insbesondere zu berücksichtigen, ob die Informationserhebung erkennbar auf einer Menschenrechtsverletzung beruht.

(2) Im Übrigen kann das Bundesarchiv die Nutzung einschränken oder versagen, wenn durch die Nutzung

  • 1. der Erhaltungszustand des Archivguts des Bundes gefährdet würde oder
  • 2. ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand entstünde.

(3) Die Nutzung von Archivgut des Bundes, das aus Unterlagen besteht, die der Geheimhaltungspflicht nach § 203 Absatz 1, 2 oder 4 des Strafgesetzbuches unterlagen, kann vom Bundesarchiv eingeschränkt oder versagt werden, soweit dies zur Wahrung schutzwürdiger Interessen Betroffener erforderlich ist.

Verweise

Vorschriften, die auf § 13 BArchG verweisen

  • § 3a BArchG – Wahrnehmung besonderer Aufgaben
  • § 7 BArchG – Anbietung und Abgabe von Unterlagen an Landes- oder Kommunalarchive
  • § 11 BArchG – Schutzfristen
  • § 12 BArchG – Verkürzungen und Verlängerungen der Schutzfristen
  • § 14 BArchG – Rechte der betroffenen Person
  • § 15 BArchG – Nutzung von Archivgut des Bundes durch die abgebenden Stellen
  • § 16 BArchG – Übermittlung von Vervielfältigungen von Archivgut des Bundes vor Ablauf der Schutzfristen

Rechtsprechung zu § 13 BArchG

19 Entscheidungen zitieren § 13 BArchG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 04.06.2026 – 10 A 2.25 (amtliche Veröffentlichung) · 10. Senat

    Leitsatz: 1. Stimmt das in § 99 Abs. 1 Satz 3 VwGO vorgegebene Prüfprogramm für die prozessuale Entscheidung des Fachsenats mit den fachgesetzlichen Vorgaben des Bundesarchivgesetzes faktisch überein, kommt ihr in materieller Hinsicht präjudizielle Wirkung zu (Bestätigung der Rechtsprechung, vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 30. April 2025 - 10 A 1.24 -). 2. Zwischen den Geheimhaltungsgründen nach § 13 Abs. …
  • BVerwG, Urt. v. 30.01.2019 – 6 A 1/17 (amtliche Veröffentlichung) · 6. Senat

    Leitsatz: 1. Der mit § 6 Abs. 1 Satz 2 BArchG verfolgte Zweck eines erhöhten Schutzes von Unterlagen kann nicht mehr erreicht werden, wenn vom Gericht angeforderte Unterlagen auf der Grundlage eines noch unter der Geltung der alten Fassung des Bundesarchivgesetzes ergangenen Beweisbeschlusses in teilweiser geschwärzter Form vorgelegt und vom Kläger eingesehen worden sind (wie BVerwG, Beschluss vom 12. …
  • BVerwG, Beschl. v. 10.02.2025 – 20 F 18/22 (amtliche Veröffentlichung) · Fachsenat für Entscheidungen nach § 99 Abs 2 VwGO

    Ablehnung des Antrags auf Entscheidung des Fachsenats im selbständigen Zwischenverfahren

  • BVerwG, Urt. v. 29.03.2023 – 10 C 2/22 (amtliche Veröffentlichung) · 10. Senat

    Leitsatz: 1. In entsprechender Anwendung von § 7 Abs. 2 Satz 1 IFG ist ein Informationszugangsanspruch ausgeschlossen, soweit schon das Auffinden der von einem Antragsteller begehrten Informationen im Aktenbestand der Behörde in Anbetracht der Größe dieses Bestandes und der Notwendigkeit händischer Suche mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden wäre. 2. Weder das …
  • BVerwG, Urt. v. 23.06.2022 – 10 C 3/21 (amtliche Veröffentlichung) · 10. Senat

    Leitsatz: 1. § 4 Abs. 1 Satz 1 SÜG ist eine Rechtsvorschrift des Bundes über die Geheimhaltung im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 BArchG. 2. Neben den Voraussetzungen des materiellen Tatbestandes des § 4 Abs. 1 Satz 1 SÜG müssen die Einstufung der Dokumente als Verschlusssachen nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 SÜG und die materielle Rechtfertigung einer Einstufung als mindestens VS-Vertraulich vorliegen, um die …
  • BVerwG, Beschl. v. 13.01.2022 – 6 A 10/21, 6 A 10/21 (6 A 11/19) (amtliche Veröffentlichung) · 6. Senat

    Archivrechtliches Aktennutzungsbegehren; Bundesnachrichtendienst; Methodenschutz

Weitere Entscheidungen zu § 13 BArchG suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 13 BArchG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 13 BArchG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten