Archivgut des Bundes ist unveräußerlich.
BArchG · Gesetz über die Nutzung und Sicherung von Archivgut des Bundes
§ 9 BArchG – Veräußerungsverbot
Amtliche Fassung, Stand 20.12.2022.
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„Was regelt § 9 BArchG? Zitiere den Wortlaut.“