Bundesrecht
Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025. 31 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- § 1Arbeitnehmerüberlassung, Erlaubnispflicht
- § 1aAnzeige der Überlassung
- § 1bEinschränkungen im Baugewerbe
- § 2Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis
- § 3Versagung
- § 3aLohnuntergrenze
- § 4Rücknahme
- § 5Widerruf
- § 6Verwaltungszwang
- § 7Anzeigen und Auskünfte
- § 8Grundsatz der Gleichstellung
- § 9Unwirksamkeit
- § 10Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit
- § 10aRechtsfolgen bei Überlassung durch eine andere Person als den Arbeitgeber
- § 11Sonstige Vorschriften über das Leiharbeitsverhältnis
- § 11aVerordnungsermächtigung
- § 12Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher
- § 13Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers
- § 13aInformationspflicht des Entleihers über freie Arbeitsplätze und Übernahmegesuch des Leiharbeitnehmers
- § 13bZugang des Leiharbeitnehmers zu Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten
- § 14Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte
- § 15Ausländische Leiharbeitnehmer ohne Genehmigung
- § 15aEntleih von Ausländern ohne Genehmigung
- § 16Ordnungswidrigkeiten
- § 17Durchführung
- § 17aBefugnisse der Behörden der Zollverwaltung
- § 17bMeldepflicht
- § 17cErstellen und Bereithalten von Dokumenten
- § 18Zusammenarbeit mit anderen Behörden
- § 19Übergangsvorschrift
- § 20Evaluation
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