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Zitierfest

Bundesrecht

Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025. 31 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. § 1Arbeitnehmerüberlassung, Erlaubnispflicht
  2. § 1aAnzeige der Überlassung
  3. § 1bEinschränkungen im Baugewerbe
  4. § 2Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis
  5. § 3Versagung
  6. § 3aLohnuntergrenze
  7. § 4Rücknahme
  8. § 5Widerruf
  9. § 6Verwaltungszwang
  10. § 7Anzeigen und Auskünfte
  11. § 8Grundsatz der Gleichstellung
  12. § 9Unwirksamkeit
  13. § 10Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit
  14. § 10aRechtsfolgen bei Überlassung durch eine andere Person als den Arbeitgeber
  15. § 11Sonstige Vorschriften über das Leiharbeitsverhältnis
  16. § 11aVerordnungsermächtigung
  17. § 12Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher
  18. § 13Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers
  19. § 13aInformationspflicht des Entleihers über freie Arbeitsplätze und Übernahmegesuch des Leiharbeitnehmers
  20. § 13bZugang des Leiharbeitnehmers zu Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten
  21. § 14Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte
  22. § 15Ausländische Leiharbeitnehmer ohne Genehmigung
  23. § 15aEntleih von Ausländern ohne Genehmigung
  24. § 16Ordnungswidrigkeiten
  25. § 17Durchführung
  26. § 17aBefugnisse der Behörden der Zollverwaltung
  27. § 17bMeldepflicht
  28. § 17cErstellen und Bereithalten von Dokumenten
  29. § 18Zusammenarbeit mit anderen Behörden
  30. § 19Übergangsvorschrift
  31. § 20Evaluation

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