(1) Die Bundesagentur für Arbeit führt dieses Gesetz nach fachlichen Weisungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch. Verwaltungskosten werden nicht erstattet.
AÜG · Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung
§ 17 AÜG – Durchführung
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.
Verweise
Rechtsprechung zu § 17 AÜG
Eine Entscheidung zitiert § 17 AÜG.
BSG, Urt. v. 12.10.2016 – B 11 AL 6/15 R · 11. Senat
Leitsatz: Die Bundesagentur für Arbeit darf einem Mischunternehmen ohne überwiegende Arbeitnehmerüberlassung die Möglichkeit der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf Tarifverträge der Zeitarbeit nicht in einer Auflage untersagen.