Die Anwendung dieses Gesetzes ist im Jahr 2020 zu evaluieren.
AÜG · Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung
§ 20 AÜG – Evaluation
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.
AÜG · Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung
Die Anwendung dieses Gesetzes ist im Jahr 2020 zu evaluieren.