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Zitierfest

AÜG · Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung

§ 19 AÜG – Übergangsvorschrift

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) § 8 Absatz 3 findet keine Anwendung auf Leiharbeitsverhältnisse, die vor dem 15. Dezember 2010 begründet worden sind.

(2) Überlassungszeiten vor dem 1. April 2017 werden bei der Berechnung der Überlassungshöchstdauer nach § 1 Absatz 1b und der Berechnung der Überlassungszeiten nach § 8 Absatz 4 Satz 1 nicht berücksichtigt.

Rechtsprechung zu § 19 AÜG

16 Entscheidungen zitieren § 19 AÜG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BAG, Urt. v. 24.05.2022 – 9 AZR 337/21 · 9. Senat

    Leitsatz: 1. Eine Überlassung zur Arbeitsleistung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer in einem Gemeinschaftsbetrieb beschäftigt wird, zu dessen gemeinsamer Führung sich sein Arbeitgeber und ein Dritter rechtlich verbunden haben. 2. Für einen Gemeinschaftsbetrieb ist nach der Vorstellung des Gesetzes in § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrVG die Errichtung eines gemeinsamen Betriebsrats …
  • BAG, Urt. v. 14.10.2020 – 7 AZR 286/18 · 7. Senat

    Betriebsratsmitglied - Personalgestellung - equal-pay

  • BAG, Urt. v. 08.11.2022 – 9 AZR 486/21 · 9. Senat

    Leitsatz: 1. Eine nach Maßgabe des § 1 Abs. 1b Satz 3 und Satz 5 AÜG aufgrund eines Tarifvertrags der Einsatzbranche durch Betriebsvereinbarung auf 48 Monate verlängerte Überlassungshöchstdauer hält sich im Rahmen dessen, was als "vorübergehend" iSd. § 1 Abs. 1 Satz 4 AÜG iVm. Art. 1 Abs. 1 Richtlinie 2008/104/EG anzusehen ist. 2. Der Entleiher und der bei ihm gebildete Betriebsrat verfügen nicht über die …
  • BAG, Urt. v. 23.03.2011 – 5 AZR 7/10 · 5. Senat

    Leitsatz: Kann der Leiharbeitnehmer von seinem Vertragsarbeitgeber, dem Verleiher, nach § 10 Abs. 4 AÜG die Erfüllung der wesentlichen Arbeitsbedingungen verlangen, wie sie der Entleiher vergleichbaren eigenen Arbeitnehmern gewährt, muss er die im Entleiherbetrieb geltenden Ausschlussfristen nicht einhalten.
  • BAG, Urt. v. 19.02.2014 – 5 AZR 920/12 · 5. Senat

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach vorangegangener Arbeitslosigkeit - gestaffelte Bezugnahme auf Tarifverträge - überraschende Klausel - rückwirkende Vertragsänderung - vertragliche Ausschlussfrist - Günstigkeitsvergleich

  • BAG, Urt. v. 05.04.2023 – 7 AZR 224/22 · 7. Senat

    Sachgrundlose Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte Überlassungsdauer

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