(1) § 8 Absatz 3 findet keine Anwendung auf Leiharbeitsverhältnisse, die vor dem 15. Dezember 2010 begründet worden sind.
AÜG · Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung
§ 19 AÜG – Übergangsvorschrift
Rechtsprechung zu § 19 AÜG
16 Entscheidungen zitieren § 19 AÜG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BAG, Urt. v. 24.05.2022 – 9 AZR 337/21 · 9. Senat
Leitsatz: 1. Eine Überlassung zur Arbeitsleistung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer in einem Gemeinschaftsbetrieb beschäftigt wird, zu dessen gemeinsamer Führung sich sein Arbeitgeber und ein Dritter rechtlich verbunden haben. 2. Für einen Gemeinschaftsbetrieb ist nach der Vorstellung des Gesetzes in § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrVG die Errichtung eines gemeinsamen Betriebsrats …
BAG, Urt. v. 14.10.2020 – 7 AZR 286/18 · 7. Senat
Betriebsratsmitglied - Personalgestellung - equal-pay
BAG, Urt. v. 08.11.2022 – 9 AZR 486/21 · 9. Senat
Leitsatz: 1. Eine nach Maßgabe des § 1 Abs. 1b Satz 3 und Satz 5 AÜG aufgrund eines Tarifvertrags der Einsatzbranche durch Betriebsvereinbarung auf 48 Monate verlängerte Überlassungshöchstdauer hält sich im Rahmen dessen, was als "vorübergehend" iSd. § 1 Abs. 1 Satz 4 AÜG iVm. Art. 1 Abs. 1 Richtlinie 2008/104/EG anzusehen ist. 2. Der Entleiher und der bei ihm gebildete Betriebsrat verfügen nicht über die …
BAG, Urt. v. 23.03.2011 – 5 AZR 7/10 · 5. Senat
Leitsatz: Kann der Leiharbeitnehmer von seinem Vertragsarbeitgeber, dem Verleiher, nach § 10 Abs. 4 AÜG die Erfüllung der wesentlichen Arbeitsbedingungen verlangen, wie sie der Entleiher vergleichbaren eigenen Arbeitnehmern gewährt, muss er die im Entleiherbetrieb geltenden Ausschlussfristen nicht einhalten.
BAG, Urt. v. 19.02.2014 – 5 AZR 920/12 · 5. Senat
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach vorangegangener Arbeitslosigkeit - gestaffelte Bezugnahme auf Tarifverträge - überraschende Klausel - rückwirkende Vertragsänderung - vertragliche Ausschlussfrist - Günstigkeitsvergleich
BAG, Urt. v. 05.04.2023 – 7 AZR 224/22 · 7. Senat
Sachgrundlose Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte Überlassungsdauer