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Zitierfest

Bundesrecht

Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (ZKG)

Amtliche Fassung, Stand 09.04.2026. 57 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. § 1Anwendungsbereich
  2. § 2Begriffsbestimmungen
  3. § 3Allgemeines Benachteiligungsverbot
  4. § 4Abweichende Vereinbarungen
  5. § 5Vorvertragliche Entgeltinformation
  6. § 6Inhalt der Entgeltinformation zu den maßgeblichen Zahlungskontendiensten
  7. § 7Inhalt der Entgeltinformation bei Paketen von Diensten oder von weiteren Produkten
  8. § 8Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie, Währungsangaben und Sprache der Entgeltinformation
  9. § 9Form und Gestaltung der Entgeltinformation
  10. § 10Entgeltaufstellung während und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses
  11. § 11Inhalt der Entgeltaufstellung
  12. § 12Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie, Währungsangaben und Sprache der Entgeltaufstellung
  13. § 13Form und Gestaltung der Entgeltaufstellung
  14. § 14Allgemeine Informationspflichten der Zahlungsdienstleister
  15. § 15Allgemeine Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie
  16. § 16Betrieb einer Vergleichswebsite für Zahlungskonten durch die Bundesanstalt
  17. § 17Anforderungen an die Vergleichswebsite für Zahlungskonten, Meldepflicht für Zahlungsdienstleister
  18. § 18Weitere Anforderungen an die Vergleichswebsite
  19. § 19Verordnungsermächtigung; Verwaltungsvorschriften
  20. § 20Verpflichtung zur Gewährung von Kontenwechselhilfe
  21. § 21Ermächtigung des Kontoinhabers
  22. § 22Einleitung des Kontenwechsels über den empfangenden Zahlungsdienstleister
  23. § 23Pflichten des übertragenden Zahlungsdienstleisters
  24. § 24Abschluss des Kontenwechsels durch den empfangenden Zahlungsdienstleister
  25. § 25Haftung bei Pflichtverletzungen
  26. § 26Entgelte, Kosten und Verbot von Vertragsstrafen
  27. § 27Verpflichtung des Zahlungsdienstleisters zur Erleichterung einer grenzüberschreitenden Kontoeröffnung
  28. § 28Aufforderung durch den Verbraucher
  29. § 29Handlungen des Zahlungsdienstleisters zur Erleichterung einer grenzüberschreitenden Kontoeröffnung
  30. § 30Anwendungsbereich
  31. § 31Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags
  32. § 32Benachteiligungsfreies Leistungsangebot und Koppelungsverbot
  33. § 33Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags
  34. § 34Ablehnung des Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags
  35. § 35Ablehnung wegen eines bereits vorhandenen Zahlungskontos
  36. § 36Ablehnung wegen strafbaren Verhaltens oder wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot
  37. § 37Ablehnung bei früherer Kündigung wegen Zahlungsverzugs
  38. § 38Pflicht des kontoführenden Instituts zur Führung eines Basiskontos und zur Erbringung von Diensten in Bezug auf dieses Konto
  39. § 39Vereinbarung weiterer Dienstleistungen
  40. § 40Benachteiligungsverbot bei der Führung eines Basiskontos
  41. § 41Entgelte, Kosten und Verbot von Vertragsstrafen
  42. § 42Kündigung durch das kontoführende Institut
  43. § 43Kündigungserklärung des kontoführenden Instituts
  44. § 44Ordentliche Kündigung durch den Kontoinhaber
  45. § 45Unterstützungsleistungen zu Basiskonten
  46. § 46Organisationspflichten der Zahlungsdienstleister; zuständige Behörde; Aufsicht
  47. § 47Öffentliche Informationen der Bundesanstalt
  48. § 48Verwaltungsverfahren
  49. § 49Anordnung bei unrechtmäßiger Ablehnung des Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags, Untätigkeit und Fristversäumnis
  50. § 50Klage gegen die Bundesanstalt; Verordnungsermächtigung
  51. § 51Klage gegen den Verpflichteten
  52. § 52Mitteilung an die Bundesanstalt in Zivilverfahren
  53. § 53Bußgeldvorschriften
  54. Anlage 1(zu § 21 Absatz 3) Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechselhilfe
  55. Anlage 2(zu § 27 Absatz 2) Aufforderung durch den Kontoinhaber zur Erleichterung einer grenzüberschreitenden Kontoeröffnung
  56. Anlage 3(zu § 33 Absatz 2) Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags
  57. Anlage 4(zu § 34 Absatz 4 Satz 3) Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags

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