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Zitierfest

ZKG · Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

§ 31 ZKG – Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags

Amtliche Fassung, Stand 09.04.2026.

(1) Ein Institut, das Zahlungskonten für Verbraucher anbietet (Verpflichteter), hat mit einem Berechtigten einen Basiskontovertrag zu schließen, wenn dessen Antrag die Voraussetzungen des § 33 erfüllt. Berechtigter ist jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union einschließlich Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende sowie Personen ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können.

(2) Der Verpflichtete hat dem Berechtigten den Abschluss des Basiskontovertrags unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Eingang des in Absatz 1 genannten Antrags, anzubieten. Der Verpflichtete hat dem Berechtigten den Eingang des Antrags unter Beifügung einer Abschrift des Antrags zu bestätigen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 31 ZKG verweisen

  • § 30 ZKG – Anwendungsbereich
  • § 35 ZKG – Ablehnung wegen eines bereits vorhandenen Zahlungskontos
  • § 42 ZKG – Kündigung durch das kontoführende Institut
  • § 53 ZKG – Bußgeldvorschriften

Rechtsprechung zu § 31 ZKG

8 Entscheidungen zitieren § 31 ZKG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 19.11.2024 – XI ZR 139/23 · 11. Zivilsenat

    Leitsatz: Ein Bankkunde kann sich auch dann noch auf die Unwirksamkeit einer Zustimmungsfiktionsklausel nach Maßgabe des Senatsurteils vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20, BGHZ 229, 344) berufen und rechtsgrundlos gezahlte Kontoführungsentgelte gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB zurückverlangen, wenn er die von der Bank rechtsgrundlos vereinnahmten Entgelte länger als drei Jahre widerspruchslos gezahlt hat. …
  • BGH, Urt. v. 15.10.2024 – XI ZR 50/23 · 11. Zivilsenat

    Leitsatz: Zur Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags nach Art. 19 Abs. 1 AGB-Banken durch eine Genossenschaftsbank gegenüber einem Kunden, der auch Mitglied der Genossenschaft ist.
  • BFH, Urt. v. 21.11.2023 – VII R 11/20 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. Eine objektive Gläubigerbenachteiligung im Sinne des § 1 des Anfechtungsgesetzes (AnfG) liegt vor, wenn der vom Arbeitgeber auf ein geliehenes Konto überwiesene Lohn des Schuldners unterhalb der Pfändungsgrenzen des § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) liegt, denn der Pfändungsschutz reicht nur bis zur Auszahlung des Arbeitseinkommens auf ein Konto. 2. Eine objektive Gläubigerbenachteiligung …
  • BGH, Urt. v. 16.05.2023 – 1 StR 394/22 · 1. Strafsenat

    Strafverfahren u.a. wegen Beihilfe zur Umsatzsteuerverkürzung: Anforderung an die Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil

  • BVerwG, Urt. v. 27.04.2022 – 6 C 3/21, 6 C 3/21 (6 C 6/18) · 6. Senat

    Leitsatz: 1. Die in § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG geregelte Verpflichtung öffentlicher Stellen zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten greift in die ausschließliche Regelungskompetenz der Europäischen Union im Bereich der Währungspolitik im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Buchst. c AEUV ein und ist daher nicht anwendbar. 2. Der in § 10 Abs. 2 der Beitragssatzung …
  • BVerwG, Urt. v. 27.04.2022 – 6 C 2/21, 6 C 2/21 (6 C 5/18) · 6. Senat

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