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Zitierfest

WHG · Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts

§ 28 WHG – Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer

Amtliche Fassung, Stand 22.07.2026.

Oberirdische Gewässer können als künstliche oder erheblich veränderte Gewässer im Sinne des § 3 Nummer 4 und 5 eingestuft werden, wenn

  • 1. die Änderungen der hydromorphologischen Merkmale, die für einen guten ökologischen Gewässerzustand erforderlich wären, signifikante nachteilige Auswirkungen hätten auf
  • a) die Umwelt insgesamt,
  • b) die Schifffahrt, einschließlich Hafenanlagen,
  • c) die Freizeitnutzung,
  • d) Zwecke der Wasserspeicherung, insbesondere zur Trinkwasserversorgung, der Stromerzeugung oder der Bewässerung,
  • e) die Wasserregulierung, den Hochwasserschutz oder die Landentwässerung oder
  • f) andere, ebenso wichtige nachhaltige Entwicklungstätigkeiten des Menschen,
  • 2. die Ziele, die mit der Schaffung oder der Veränderung des Gewässers verfolgt werden, nicht mit anderen geeigneten Maßnahmen erreicht werden können, die wesentlich geringere nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben, technisch durchführbar und nicht mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden sind und
  • 3. die Verwirklichung der in den §§ 27, 44 und 47 Absatz 1 festgelegten Bewirtschaftungsziele in anderen Gewässern derselben Flussgebietseinheit nicht dauerhaft ausgeschlossen oder gefährdet ist.

Verweise

Vorschriften, die auf § 28 WHG verweisen

  • § 3 WHG – Begriffsbestimmungen
  • § 6a WHG – Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen
  • § 23 WHG – Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung
  • § 27 WHG – Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer
  • § 31 WHG – Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen
  • § 33 WHG – Mindestwasserführung
  • § 34 WHG – Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer
  • § 35 WHG – Wasserkraftnutzung
  • § 39 WHG – Gewässerunterhaltung
  • § 44 WHG – Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer
  • § 45c WHG – Anfangsbewertung
  • § 68 WHG – Planfeststellung, Plangenehmigung
  • § 82 WHG – Maßnahmenprogramm
  • § 83 WHG – Bewirtschaftungsplan

Rechtsprechung zu § 28 WHG

15 Entscheidungen zitieren § 28 WHG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 25.05.2023 – 7 A 7/22 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. Für die Beurteilung der Frage, ob einem Kläger, der einen Planfeststellungsbeschluss angreift, ein Vollüberprüfungsanspruch zusteht, kommt es auf die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bzw. im Zeitpunkt des Schlusses der (letzten) mündlichen Verhandlung an. 2. Eine auf die Erreichung eines guten ökologischen Potenzials im Sinne des § 27 Abs. …
  • BVerwG, Urt. v. 09.02.2017 – 7 A 2/15, 7 A 2/15 (7 A 14/12) · 7. Senat

    Leitsatz: 1. Stehen für eine Risikoabschätzung verschiedene methodische Ansätze zur Verfügung, ohne dass die eine oder andere Methode von vornherein dem Vorwurf der Unwissenschaftlichkeit ausgesetzt ist und entscheidet sich die Planfeststellungsbehörde in dieser Situation dafür, eine dieser Methoden zu bevorzugen, gehört es zum wissenschaftlichen Standard, die Methodenwahl nachvollziehbar zu begründen (Rn. …
  • BVerwG, Urt. v. 09.11.2017 – 3 A 2/15 · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Mangels einer Verletzung in eigenen Rechten kann eine Gemeinde nicht geltend machen, dass ein Planfeststellungsbeschluss gegen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (§§ 13 ff. BNatSchG <juris: BNatSchG 2009>), gegen zwingende Vorschriften des Artenschutzrechts (§§ 44 ff. BNatSchG) und gegen Vorschriften über die Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer (§§ 27 f. WHG <juris: WHG 2009>) und …
  • BVerwG, Urt. v. 09.11.2017 – 3 A 4/15 · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Hat sich die Planfeststellungsbehörde bei der Bewertung der Eingriffswirkungen und der Kompensationswirkung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für ein bestimmtes Verfahren entschieden, darf sie hiervon nur abweichen, wenn dies durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist. 2. Die "Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von …
  • BayVGH, Beschl. v. 30.07.2026 – 9 NE 26.405 · 9. Senat

    Einstweiliger Rechtsschutz in Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan wegen drohender Umweltbeeinträchtigungen

  • BVerwG, Urt. v. 18.12.2024 – 6 C 13/22 · 6. Senat

    Leitsatz: 1. Der in § 4 Abs. 2 WHG statuierte Ausschluss der Eigentumsfähigkeit des Wassers eines fließenden oberirdischen Gewässers (sog. fließende Welle) gilt auch für die gemäß Art. 89 Abs. 1 GG im Eigentum des Bundes stehenden Bundeswasserstraßen. 2. Die gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Satz 2 WHG bestehende, nach Maßgabe des § 39 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 WHG zu erfüllende …

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