Soweit dieses Gesetz keine Bestimmungen über das Verfahren enthält, sind das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozeßordnung einschließlich der §§ 129a, 278 Absatz 5 und § 278a entsprechend anzuwenden, wenn die grundsätzlichen Unterschiede der beiden Verfahrensarten dies nicht ausschließen; das Leitentscheidungsverfahren nach den §§ 552b und 565 der Zivilprozessordnung ist nicht anzuwenden. Die Vorschriften des Siebzehnten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes sind mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass an die Stelle des Oberlandesgerichts das Landessozialgericht, an die Stelle des Bundesgerichtshofs das Bundessozialgericht und an die Stelle der Zivilprozessordnung das Sozialgerichtsgesetz tritt. In Streitigkeiten über Entscheidungen des Bundeskartellamts, die die freiwillige Vereinigung von Krankenkassen nach § 172a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch betreffen, sind die §§ 63 bis 80 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass an die Stelle des Oberlandesgerichts das Landessozialgericht, an die Stelle des Bundesgerichtshofs das Bundessozialgericht und an die Stelle der Zivilprozessordnung das Sozialgerichtsgesetz tritt.
SGG · Sozialgerichtsgesetz
§ 202 SGG
Verweise
Rechtsprechung zu § 202 SGG
984 Entscheidungen zitieren § 202 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BSG, Beschl. v. 31.07.2017 – B 1 KR 47/16 B · 1. Senat
Leitsatz: 1. Eine Rechtsfrage ist ungeachtet vorinstanzlich gestellter Beweisanträge klärungsfähig, wenn das Revisionsgericht über sie auf der Grundlage der Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz sachlich entscheiden kann, auch wenn es für die anschließende Anwendung des geklärten Rechtssatzes einer Zurückverweisung bedarf (Abgrenzung zu BVerwG vom 17.3.2000 - 8 B 287/99 = BVerwGE 111, 61). 2. Um eine …
BSG, Urt. v. 25.10.2016 – B 1 KR 9/16 R · 1. Senat
Leitsatz: 1. Eine Krankenkasse kann mit einem bestrittenen fälligen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegenüber Vergütungsforderungen eines Krankenhauses aufrechnen. 2. Vertragsparteien können in Pflegesatzvereinbarungen weder Aufrechnungsverbote noch die Fälligkeit öffentlich-rechtlicher Erstattungsansprüche regeln. 3. Die Fälligkeit von Forderungen im Leistungserbringungsverhältnis zwischen …
BSG, Urt. v. 13.11.2012 – B 1 KR 24/11 R · 1. Senat
Leitsatz: 1. Die Krankenkasse kann ein Krankenhaus im Wege der Stufenklage auf Übermittlung von Behandlungsdaten an den MDK zur Abrechnungsprüfung und auf Erstattung überzahlter Vergütung in unbezifferter Höhe verklagen. 2. Die Krankenkasse muss sich im Rahmen der Abrechnungsprüfung Prüfanzeigefehler des MDK zurechnen lassen (Anschluss an BSG vom 16.5.2012 - B 3 KR 14/11 R = BSGE 111, 58 = SozR 4-2500 § …
BSG, Beschl. v. 07.04.2022 – B 5 R 210/21 B · 5. Senat
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterbliebener Entscheidung über einen ordnungsgemäß gestellten Antrag auf Terminsverlegung bzw bei nicht ordnungsgemäßer Benachrichtigung des Antragstellers über die …
BSG, Beschl. v. 23.02.2022 – B 9 V 35/21 B · 9. Senat
Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - unvollständige Erörterung der Sach- und Rechtslage - Auslassung von entscheidungserheblichen Umständen im Tatbestand des Berufungsurteils - Kenntnis vom maßgeblichen Akteninhalt - Darlegung des …
BSG, Beschl. v. 02.02.2022 – B 9 SB 47/21 B · 9. Senat
Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - verständliche und strukturierte Tatsachendarstellung - Amtsermittlungspflicht - Aufrechterhaltung eines prozessordnungsgemäßen Beweisantrags - Wiederholung und Protokollierung in der mündlichen Verhandlung - Bezugnahme …
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