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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 203a SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

Die Senate des Bundessozialgerichts können Sitzungen auch in Berlin abhalten.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 203a SGG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 203a SGG? Zitiere den Wortlaut.“

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