Stadtrecht München
Taxitarifordnung der Landeshauptstadt München (MucTaxitarifO)
Verordnung der Landeshauptstadt München über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen (Taxitarifordnung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2026. 18 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Geltungsbereich, Tarifzonen
- § 2Beförderungsentgelte
- § 2aTarifkorridor
- § 3Zuschläge
- § 4Begriffsbestimmungen
- § 5Abweichende Fahrpreise
- § 6Fahrpreisanzeiger
- § 7Abrechnung, Zahlungsweise
- § 8Beförderungspflicht
- § 9Allgemeine Vorschriften
- § 10Ordnungswidrigkeiten
- § 11Inkrafttreten / Außerkrafttreten
- Anlage 1Pflichtfahrgebiet
- Anlage 2Tarifzonen
- Anlage 3Flughafengelände
- Anlage 4Zone Messe
- Anlage 5Zone Hauptbahnhof
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„Was regelt § 1 MucTaxitarifO? Zitiere den Wortlaut.“