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Zitierfest

MucTaxitarifO · Taxitarifordnung der Landeshauptstadt München

§ 4 MucTaxitarifO – Begriffsbestimmungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2026.

(1) Anfahrten sind bestellte Leerfahrten zur Abholadresse.

(2) Zielfahrten sind Fahrten, bei denen das Taxi vom Kunden am Ziel entlassen wird.

(3) Rückfahrten sind Fahrten, die in der Tarifzone II ihr Ziel haben, die Fahrgäste aber wieder in oder in Richtung Tarifzone I zurückfahren.

(4) Auftragsfahrten sind Fahrten ohne Personenbeförderung zur Erledigung von Aufträgen und zur Beförderung von Sachen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucTaxitarifO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucTaxitarifO? Zitiere den Wortlaut.“

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