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Zitierfest

MucTaxitarifO · Taxitarifordnung der Landeshauptstadt München

§ 2 MucTaxitarifO – Beförderungsentgelte

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2026.

(1) Der Beförderungspreis setzt sich unabhängig von der Zahl der zu befördernden Personen aus dem Grundpreis zuzüglich mindestens einer Schalteinheit des Kilometer- bzw. des Wartezeitpreises und den Zuschlägen zusammen.

a)Der Mindestfahrpreis (Grundpreis + 1. Schalteinheit) beträgt5,90 Euro
b)Der Kilometerpreis wird nach Schalteinheiten von je 0,20 Euro angezeigt.
c)Der Kilometerpreis (Tarifstufe 1) beträgt bis einschließlich 7 km 0,20 Euro pro 74,07 m, Umschaltgeschwindigkeit von 14,44 km/h über 7 km 0,20 Euro pro 80,00 m Umschaltgeschwindigkeit von 15,6 km/h2,70 Euro 2,50 Euro
d)Der Wartezeitpreis (Tarifstufe 2) – kunden- und verkehrsbedingt – beträgt je Stunde (0,20 Euro pro 18,46 s)39,00 Euro

(2) Fahrpreise nach Tarifzonen

a)Anfahrt innerhalb der Tarifzone Ifrei
b)Anfahrt in der Tarifzone II ab Grenze der Tarifzone ITarifstufe 1
c)Anfahrt in die Tarifzone I bei Durchqueren der Tarifzone IIfrei
d)Zielfahrten in Tarifzone I und Tarifzone IITarifstufe 1
e)Rückfahrt aus der Tarifzone II in Richtung Tarifzone ITarifstufe 2
ab Tarifzone ITarifstufe 1
Bei Rückfahrt derselben Fahrgäste von Zielen in der Tarifzone II in Richtung Tarifzone I bis Grenze der Tarifzone ITarifstufe 2
ab Grenze der Tarifzone ITarifstufe 1

(3) 1Für folgende Fahrten gelten abweichend von den Absätzen 1 und 2 jederzeit und unabhängig von Veranstaltungen oder Messen folgende Streckenfestpreise:

1.Flughafen München auf direktem Weg zur Zone Messe München90,00 Euro
2.Zone Messe München auf direktem Weg zum Flughafen München90,00 Euro
3.Flughafen München auf direktem Weg zur Zone Hauptbahnhof96,00 Euro
4.Zone Hauptbahnhof auf direktem Weg zum Flughafen München96,00 Euro
5.Zone Messe München auf direktem Weg zur Zone Hauptbahnhof41,00 Euro
6.Zone Hauptbahnhof auf direktem Weg zur Zone Messe München41,00 Euro

²Die Zuschlagsregelungen des § 3 sind anzuwenden.³Bestimmt der Fahrgast einen anderen Weg zum Fahrziel, berechnet sich das Beförderungsentgelt nach den Absätzen 1 und 2.

(4) 1Die Zone Messe umfasst sämtliche Adressen und Abholorte innerhalb des Areals der Messe München, begrenzt

  • a) im Westen durch die Olof-Palme-Straße,
  • b) im Süden durch die Willy-Brandt-Allee und den Willy-Brandt-Platz,
  • c) im Osten durch den De-Gasperi-Bogen und
  • d) im Norden durch die Paul-Henri-Spaak-Straße.

²Die Zone Hauptbahnhof wird

  • a) im Westen durch die Wredestraße, die Hackerbrücke, Grasserstraße, Landsberger Straße (östlich Grasserstraße), Martin-Greif-Straße, Sankt-Pauls-Platz und Sankt-Paul-Straße,
  • b) im Süden durch die Pettenkoferstraße und dem Sendlinger-Tor-Platz (westlich der Sonnenstraße und Blumenstraße),
  • c) im Osten durch die Sonnenstraße, den Karlsplatz,
  • d) im Norden durch die Elisenstraße und die Marsstraße (östlich Wredestraße)

begrenzt und umfasst sämtliche Adressen und Abholorte innerhalb dieser Zone. ³An den Grenzstraßen und -plätzen der Zone Messe und der Zone Hauptbahnhof sind jeweils beide Straßenseiten Bestandteil der Zonengebiete.4Das Gebiet der Zone Messe ist in Anlage 4 im Maßstab 1:13000 und das Gebiet der Zone Hauptbahnhof im Maßstab 1:8600 in Anlage 5 zur Taxitarifordnung in Kartenform dargestellt, welche am 05.02.2021 ausgefertigt wurden und Bestandteil dieser Verordnung sind.

(5) Kommt die Beförderung aus Gründen, die der Fahrgast zu vertreten hat, nicht zustande, so ist der auf dem Fahrpreisanzeiger ausgewiesene Betrag vom Fahrgast zu bezahlen.

(6) Bei Bestellungen darf der Fahrpreisanzeiger erst eingeschaltet werden, wenn sich der Taxifahrer mit dem Fahrgast über seine Ankunft am Bestellort verständigt hat.

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