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Zitierfest

MucTaxitarifO · Taxitarifordnung der Landeshauptstadt München

§ 11 MucTaxitarifO – Inkrafttreten / Außerkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2026.

(1) Diese Verordnung tritt am 01.03.2021 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen (Taxitarifordnung) vom 25.10.2016 (MüABl. S. 436), zuletzt geändert durch Verordnung vom 31.01.2019 (MüABl S. 100), außer Kraft.

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