Zum Inhalt springen
Zitierfest

Stadtrecht München

Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Märkte München der Landeshauptstadt München (Märkte München-Gebührensatzung) (MucMaerkteGebuehrenS)

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2026. 12 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. Eingangsformel
  2. § 1Gebührenpflicht, Kostenerstattung
  3. § 2Gebührenschuldner, Erstattungspflichtiger
  4. § 3Gebührenarten, Gebührenberechnung, Gebührensatz
  5. § 4Betriebskosten
  6. § 5Entstehen der Gebührenschuld
  7. § 6Fälligkeit der Gebühren, Einzahlung, Einzug
  8. § 7Leistungsort, Tag der Zahlungen
  9. § 8Gebührenrückerstattung
  10. § 9Inkrafttreten
  11. Anlage 1
  12. Anlage 2

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) jede Vorschrift aus MucMaerkteGebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucMaerkteGebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten