Stadtrecht München
Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Märkte München der Landeshauptstadt München (Märkte München-Gebührensatzung) (MucMaerkteGebuehrenS)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2026. 12 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Gebührenpflicht, Kostenerstattung
- § 2Gebührenschuldner, Erstattungspflichtiger
- § 3Gebührenarten, Gebührenberechnung, Gebührensatz
- § 4Betriebskosten
- § 5Entstehen der Gebührenschuld
- § 6Fälligkeit der Gebühren, Einzahlung, Einzug
- § 7Leistungsort, Tag der Zahlungen
- § 8Gebührenrückerstattung
- § 9Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
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„Was regelt § 1 MucMaerkteGebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“