(1) Gebührenschuldner_in bzw. Erstattungspflichtige_r ist, wer die MM nutzt oder ihre Leistungen in Anspruch nimmt. Gebührenschuldner_in bzw. Erstattungspflichtige_r ist auch, für wen die MM genutzt werden oder eine Leistung in Anspruch genommen wird. Gebührenschuldner_in ist auch derjenige, der die Gebühren den MM gegenüber schriftlich übernommen hat oder für die Gebührenschuld einer anderen Person kraft Gesetzes haftet.
(2) Mehrere Gebührenschuldner_innen bzw. Erstattungspflichtige haften als Gesamtschuldner_innen.