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MucMaerkteGebuehrenS · Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Märkte München der Landeshauptstadt München (Märkte München-Gebührensatzung)

Eingangsformel MucMaerkteGebuehrenS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2026.

Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Märkte München der Landeshauptstadt München (Märkte München-Gebührensatzung)

vom 11. Juli 2024

Stadtratsbeschluss: 03.07.2024

Bekanntmachung: 19.07.2024 (MüABl. S. 570)

Änderungen: 20.10.2025 (MüABl. S. 631)

Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgaben- gesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385), folgende Satzung:

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