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MucMaerkteGebuehrenS · Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Märkte München der Landeshauptstadt München (Märkte München-Gebührensatzung)

Anlage 2 MucMaerkteGebuehrenS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2026.

zur Satzung über die Gebühren der Märkte München der Landeshauptstadt München (Märkte München-Gebührensatzung)

Gebührenverzeichnis für die Benutzung der Märkte München (MM) – Lebensmittelmärkte

A. Jahresgebühren

Zum Zweck der Gebührenberechnung werden die Verkaufseinrichtungen in Kategorien eingeteilt:

KategorieViktualienmarktMarkt am Wiener PlatzPasinger Viktualienmarkt
I aLadengeschäfte---dto.
I b---dto.dto.
IIVerkaufsstände------
IIIoffene Verkaufsstände (Pavillons am Ganserlmarkt)dto.---
IVoffene Verkaufsplätzedto.dto.

Prozentsätze für die Erhebung der Jahresgebühr für Verkaufseinrichtungen:

SortimentKategorie (Viktualienmarkt / andere Märkte)
I aI bIIIIIIV
Lebensmittel3,5 / 3,0-- / 2,52,5 / 2,02,0 / 1,51,5 / 1,0
Blumen / Gestecke6,0 / 5,5-- / 5,05,0 / 4,54,5 / 4,04,0 / 3,5
Zeitschriften5,5 / 5,0-- / 4,54,5 / 4,04,0 / 3,53,5 / 3,0
Tabak2,5 / 2,0-- / 1,51,5 / 1,01,0 / 0,51,0 / 1,0
Kämme / Bürsten6,0 / 5,5-- / 5,05,0 / 4,54,5 / 4,04,0 / 3,5
Holzwaren6,0 / 5,5-- / 5,05,0 / 4,54,5 / 4,04,0 / 3,5
Andenken / Geschenke12,0 / 11,5-- /11,011,0 / 10,510,5 / 10,010,0 / 9,5
Glas / Keramik / Kunstgewerbe6,5 / 6,0-- / 5,55,5 / 5,05,0 / 4,54,5 / 4,0
Imbiss ohne Alkohol und Sitzgelegenheit7,0 / 6,5-- / 6,06,0 / 5,55,5 / 5,05,0 / 4,5
Stehausschank mit Alkohol9,0 / 8,5-- / 8,08,0 / 7,57,5 / 7,07,0 / 6,5
Toto / Lotto sowie Provisionen aus Automatenaufstellung15,5 / 15,0-- / 14,514,5 / 14,014,0 / 13,013,5 / 13,0

Bei Toto/Lotto und Provisionen aus Automatenaufstellung errechnet sich die Gebühr nicht aus dem Umsatz, sondern aus den Provisionseinnahmen.

Sonstige Jahresgebühren

Werden Verkaufseinrichtungen ganz oder teilweise im Rahmen einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 des Gaststättengesetzes mit einem bestuhlten Gastraum oder einer bestuhlten Freischankfläche genutzt und wird hierüber kein Vertrag gemäß § 8 der Satzung über die Benutzung der Märkte München geschlossen, so wird eine Jahresgebühr in Höhe von 9 % des im Objekt erzielten Jahresnettoumsatzes erhoben.

Die Jahresgebühr für den Biergarten auf dem Viktualienmarkt wird in Höhe von 13,25 % des im Objekt erzielten Jahresnettoumsatzes erhoben.

B. Feste Monatsgebühren
I. Viktualienmarkt
1. Abteilung I
a)Verkaufsstände
1 / 2770,50 Euro
3, 4, 5, 6391,00 Euro
7299,00 Euro
8391,00 Euro
9 / 10 / 11770,50 Euro
12/ 17586,50 Euro
13 / 14575,00 Euro
15/ 16575,00 Euro
18 / 19391,00 Euro
20 / 21356,50 Euro
22 / 23, 24 / 27, 25 / 26, 28, 29391,00 Euro
30805,00 Euro
31 / 321.012,00 Euro
33552,00 Euro
b)Verkaufsplätze auf dem Obstfreimarkt je Verkaufsplatz230,00 Euro
c)Keller je angefangenem m²5,30 Euro
2. Abteilung II
a)Verkaufsstände 1 / 3, 2 / 4333,50 Euro
b)Verkaufsplätze auf dem Blumenfreimarkt je Verkaufsplatz172,50 Euro
3. Abteilung III
Verkaufsstände
1 / 24483,00 Euro
2, 3241,50 Euro
4 / 27379,50 Euro
5 / 28 /29655,50 Euro
6241,50 Euro
7322,00 Euro
8 /9563,50 Euro
10 / 30379,50 Euro
11241,50 Euro
12 /13678,50 Euro
14, 15, 16, 17195,50 Euro
18230,00 Euro
19, 20, 21, 22, 23184,00 Euro
25, 26, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38172,50 Euro
4. Abteilung IV
a)Fischhalle4.726,50 Euro
b)Verkaufsplätze des Waldfreimarktes, Verkaufsplätze 1 – 7172,50 Euro
5. Abteilung V
Ladenbauten, Läden 1 - 13
a)Läden je angefangenen m²26,45 Euro
b)Keller- und Sanitärräume je angefangenen m²11,40 Euro
c)Platz im Sammelkeller für aufgestellte Kühlmaschinen je Stück15,20 Euro
6. Abteilung VI
a)Verkaufsstände
1 / 2563,50 Euro
3, 4, 5, 6, 7241,50 Euro
8299,00 Euro
9 / 10195,50 Euro
11 / 12391,00 Euro
13 / 14195,50 Euro
15 / 16483,00 Euro
b)Ladenbau an der Westenriederstraße
ba)Läden
1, 2 / 7, 3, 6, 8, 9 je angefangenen m²14,90 Euro
4, 5 je angefangenen m²16,20 Euro
bb)Keller mit Lattenverschlag je angefangenen m²7,60 Euro
Keller gemauert oder mit zusätzlicher Ausstattung je angefangenen m²9,10 Euro
7. Ladenreihe am Petersbergl
a)Läden je angefangenen m²30,50 Euro
b)Keller- und Sanitärräume je angefangenen m²11,40 Euro
c)Platz im Sammelkeller für aufgestellte Kühlmaschinen je Stück14,80 Euro
8. Biergarten7.056,00 Euro
9. Abfallbeseitigungsgebühren Viktualienmarkt (Anfallsgebühren)
Anfallsklasse - Menge des Gewerbeabfalls
Ialle Gewerbebetriebe mit regelmäßig geringer Abfallmenge (z. B. Samenhändler, Butter-, Eier-, Käse-, Honig-Geschäfte)69,50 Euro
IIalle Gewerbebetriebe mit regelmäßig durchschnittlicher Abfallmenge, die nicht unter die Klasse I oder III fallen139,10 Euro
IIIalle Gewerbebetriebe mit regelmäßiger oder zumindest häufiger übermäßiger Abfallmenge (z. B. Obst- und Gemüsehändler mit erheblichem Warenumschlag)157,50 Euro
IVStandnummer: Verkaufsplätze der Abteilung II; Verkaufsplätze der Abteilung IV, Verkaufsplätze 15 mit 21 der Abteilung IV, Ganserlmarktpavillon Abteilung VI29,65 Euro
II. Markt am Wiener Platz
1.Verkaufscontainer
a)ohne spezifische Anforderungen je angefangenen m²16,80 Euro
b)mit einfachen Anforderungen je angefangenen m²18,40 Euro
c)mit gehobenen Anforderungen je angefangenen m²20,80 Euro
2.Lagercontainer je angefangenen m²13,60 Euro
3.Freiflächen je angefangenen m²6,80 Euro
4.Abfallbeseitigungsgebühren (Anfallsgebühren)
I.alle Gewerbebetriebe mit regelmäßig geringer Abfallmenge35,80 Euro
II.Alle Gewerbebetriebe mit regelmäßig durchschnittlicher Abfallmenge, die nicht unter die Klasse I oder III fallen46,00 Euro
II.Alle Gewerbebetriebe mit regelmäßig oder zumindest häufiger übermäßiger Abfallmenge56,30 Euro
III. Pasinger Viktualienmarkt
a)Verkaufsstände
1 / 2299,00 Euro
3 / 4, 5 / 6287,50 Euro
7195,50 Euro
8 /9230,00 Euro
Laden o. Nr. + Nebenräume (ehem. Stand 10 / 14)1.265,00 Euro
11 / 12678,50 Euro
13 a, 13 b92,00 Euro
15655,50 Euro
16 / 17517,50 Euro
b)ehem. Freibank
Lager Nr. 1 (10 m²58,80 Euro
Lager Nr. 2, 3, 3 a (16 m²)94,10 Euro
Lager Nr. 4 (13 m²)76,50 Euro
Lager Nr. 5 (14 m²82,30 Euro
c)Abfallbeseitigungsgebühren Pasinger Viktualienmarkt (Anfallsgebühren) Anfallsklasse – Menge des Gewerbeabfalls
Ialle Gewerbebetriebe mit regelmäßig geringer Abfallmenge (z. B. Metzgerläden, Blumengeschäfte, Samenhändler, Butter-, Eier-, Käse-, Honig-Geschäfte)43,50 Euro
IIalle Gewerbebetriebe mit regelmäßig durchschnittlicher Abfallmenge, die nicht unter die Klasse I und III fallen86,90 Euro
IIIalle Gewerbebetriebe mit regelmäßiger oder zumindest häufiger übermäßiger Abfallmenge (z. B. Obst- und Gemüsehändler mit erheblichem Warenumschlag)129,90 Euro
C. Tagesgebühren oder wahlweise Monatspauschalgebühren Für die genehmigte Benutzung von Freiverkaufsplätzen und Marktflächen außerhalb zugewiesener Verkaufsstände und Verkaufsplätze sind täglich oder wahlweise bei mehrmonatiger tageweiser Benutzung monatlich folgende Gebühren zu entrichten, sofern die tagesweise Abrechnung über dem Monatssatz liegt:
1. je Verkaufsplatz
a)2 Tage vor Sonn- und Feiertagen pro Tag30,00 Euro
b)an den übrigen Werktagen pro Tag15,00 Euro
c)monatlich bis 10 m²82,50 Euro
monatlich bis 20 m²165,00 Euro
monatlich bis 40 m²330,00 Euro
Verkaufsplatz, Viktualienmarkt Abt. VI Nr. 15, 16, 18, 20 a, 20 b monatlich55,00 Euro
Verkaufsplatz, Viktualienmarkt Abt. VI 50 % monatlich27,50 Euro
d)überdachter Platz monatlich200,00 Euro
2. Marktflächen außerhalb zugewiesener Verkaufsstände und Verkaufsplätze
Je angefangenen m² pro Tag1,50 Euro
Je angefangenen m² monatlich8,50 Euro

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